Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 61 Seiten
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• Nicht-antibiotische Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigen, z.B. SSID
Bakteriophagentherapie.
• Mitarbeitende von Forschungs- und Produktionseinrichtungen für ZH
die Thematik sensibilisieren.
• Abklären, ob die in der ESV geforderten Sicherheitsmassnahmen ZH
genügen und umgesetzt werden.
• Prüfen, ob dem erhöhten Eintrag von Resistenzen, Resistenzgenen ZH
sowie Antibiotika aus Forschungs- und Produktionseinrichtungen in
das Abwasser durch entsprechende Inaktivierungs- oder
Bekämpfungsmethoden (z.B. erhöhte Anforderungen an die
Abwasserreinigung bei entsprechend belastetem Abwasser)
begegnet werden soll.
StAR 3.3.1: Verschreibungsrichtlinien
Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika entwickeln und Umsetzung sicherstellen
Der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika wird durch die Erstellung und Anwendung von einheitlichen, auf dem aktuellen Erkenntnisstand basierenden und gesamtschweizerisch geltenden Richtlinien gefördert. Diese definieren, unter welchen Bedingungen Antibiotika eingesetzt werden und bezeichnen zudem diejenigen Antibiotika(klassen), die nur in ganz spezifischen Situationen Verwendung finden sollen.
Empfehlungen Stellungnehmende
• Durch stärkere Differenzierung mittels Antibiotikaklassen den LOBAG, SBV,
Einsatz von Antibiotika optimieren. SGBV, SKMV,
SMP, SRP,
Suisseporcs,
Swiss Beef,
swissherdbook, SZV
• Nicht oder wenig kritische Antibiotika als Mittel der ersten Wahl LOBAG,
zulassen und verfügbar machen. Mutterkuh CH,
SBV, SKMV,
Suisseporcs,
Swiss Beef,
swissherdbook, SZV
• Richtlinien nicht als Grundlage für Kontrollmechanismen oder FMH, H-CH
Sanktionen verwenden.
• Abgabe von Antibiotika ausschliesslich durch Medizinerinnen und FMH, H-CH
Mediziner mit klinischer Erfahrung erlauben.
• SGP-Pneu in Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien FMH, SGP-Pneu
miteinbeziehen.