Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 61 Seiten

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• Nicht-antibiotische Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigen, z.B. SSID

Bakteriophagentherapie.

• Mitarbeitende von Forschungs- und Produktionseinrichtungen für ZH

die Thematik sensibilisieren.

• Abklären, ob die in der ESV geforderten Sicherheitsmassnahmen ZH

genügen und umgesetzt werden.

• Prüfen, ob dem erhöhten Eintrag von Resistenzen, Resistenzgenen ZH

sowie Antibiotika aus Forschungs- und Produktionseinrichtungen in

das Abwasser durch entsprechende Inaktivierungs- oder

Bekämpfungsmethoden (z.B. erhöhte Anforderungen an die

Abwasserreinigung bei entsprechend belastetem Abwasser)

begegnet werden soll.

StAR 3.3.1: Verschreibungsrichtlinien

Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika entwickeln und Umsetzung sicherstellen

Der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika wird durch die Erstellung und Anwendung von einheitlichen, auf dem aktuellen Erkenntnisstand basierenden und gesamtschweizerisch geltenden Richtlinien gefördert. Diese definieren, unter welchen Bedingungen Antibiotika eingesetzt werden und bezeichnen zudem diejenigen Antibiotika(klassen), die nur in ganz spezifischen Situationen Verwendung finden sollen.

Empfehlungen Stellungnehmende

• Durch stärkere Differenzierung mittels Antibiotikaklassen den LOBAG, SBV,

Einsatz von Antibiotika optimieren. SGBV, SKMV,

SMP, SRP,

Suisseporcs,

Swiss Beef,

swissherdbook, SZV

• Nicht oder wenig kritische Antibiotika als Mittel der ersten Wahl LOBAG,

zulassen und verfügbar machen. Mutterkuh CH,

SBV, SKMV,

Suisseporcs,

Swiss Beef,

swissherdbook, SZV

• Richtlinien nicht als Grundlage für Kontrollmechanismen oder FMH, H-CH

Sanktionen verwenden.

• Abgabe von Antibiotika ausschliesslich durch Medizinerinnen und FMH, H-CH

Mediziner mit klinischer Erfahrung erlauben.

• SGP-Pneu in Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien FMH, SGP-Pneu

miteinbeziehen.