Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 61 Seiten

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• Antibiotika-Gebrauch nicht rein mengenmässig betrachten. Suisseporcs

• Unterscheiden zwischen kritischen und weniger kritischen Suisseporcs

Antibiotika. Nicht nur nach Antibiotika-Klassen, sondern nach

einzelnen Wirkstoffen unterscheiden.

StAR 3.3.2: Einschränkung

Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika einschränken

Es werden Kriterien für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika erarbeitet und regelmässig aktualisiert. Sie werden konsequent umgesetzt und betreffen insbesondere die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von neu auf dem Markt erscheinenden Antibiotika sowie Antibiotika, deren Anwendung im Sinne eines Reserveantibiotikakonzepts stark eingeschränkt ist.

Empfehlungen Stellungnehmende

• Zulassungspraxis bei gewissen Tierarten (Geflügel) und CH-IGG, LBV,

Indikationen optimieren oder ausländische Zulassungen LOBAG,

anerkennen, da für diese in der Schweiz zum Teil nur kritische Proviande, SBV, Antibiotika zugelassen sind. SGBV, SKMV,

SOBV, SRP,

Suisseporcs,

Swiss Beef, SZV

• Antibiotika-Gebrauch nicht rein mengenmässig betrachten. LBV, SBV, SKMV,

Zwischen kritischen und nicht kritischen Antibiotika unterscheiden. SRP, Swiss Beef, swissherdbook, SZV

• Antibiotika-Abgabe auf Vorrat verbieten. ACSI, AefU, fair-

fish, Grüne,

SKS

Im Gegensatz dazu:

o «Stehen betriebsspezifische Betreuung und Auswertungen zur GST

Verfügung, muss der Tierbetreuer stets Zugriff auf die

notwendigen Medikamente haben, ansonsten das Tierwohl

gefährdet ist und sich das Risiko zur Infektionsausbreitung

vergrössert.»

• Kritische Antibiotika der Humanmedizin vorbehalten / in ACSI, AG, BS,

Veterinärmedizin verbieten. SH, SO, VKCS, ZG

Im Gegensatz dazu:

o Einsatz von Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung nicht Bell

explizit ausschliessen.

• «Ein alternativer Entwurf zu starren Richtlinien wäre mehr AI, BS, GDK, GR,

Verantwortung in die Weiterbildung resp. daraus resultierenden OW, UR

Fachärzten zu geben.»