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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 3 (Art. 2 Abs. 1 Bst. c, 33 Abs. 1 und 2 sowie Art. 34 Abs. 1 Bst. b)

Liste der Lebensmittel und ihrer Herkunft mit Sondervorschriften für die Einfuhr wegen des Risikos einer Aflatoxin- Kontamination

A. Allgemeines

Verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel, in denen die unter Punkt C genannten Lebensmittel in einer Menge von weniger als 20 Prozent enthalten sind, sind nicht den Kontrollen nach Artikel 33 unterworfen.

B. Grundsätze der Einfuhrkontrollen

Bei der Einfuhr von unter Punkt C genannten Lebensmitteln sowie von verarbeiteten und zusammengesetzten Lebensmitteln, die solche Lebensmittel enthalten, führt die zuständige Behörde des benannten Einfuhrortes eine Nämlichkeitskontrolle durch und entnimmt von bestimmten Sendungen nach den unter Punkt C genannten Intervallen Proben zur Analyse des Aflatoxin-B1- und des Gesamtaflatoxingehalts.

C. Liste der zu kontrollierenden Lebensmittel

1 2 3 46

Lebensmittel TARES-Code TARIC-Ursprungsland Häufigkeit von Warenun-

Unter- tersuchungen und Näm-

position lichkeitskontrollen (%)

Paranüsse in der 0801 21 Brasilien (BR) Zufallsproben

Schale

Mischungen von ex 0813 50

getrockneten Früch-

ten oder von Schalen-

früchten, Paranüsse

in der Schale enthal-

tend

Erdnüsse, ungeschält 1202 41 China (CN) Erdnüsse, geschält 1202 42 Erdnussbutter Erdnüsse, in anderer 2008 11 Weise zubereitet oder