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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
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Beurteilung „grün“ Beurteilung „gelb“
D111 Mächtigkeit der ungesättigten Zone: Flurabstand ≥ 2 m Flurabstand < 2 m
Mächtigkeit von der Deponiesohle bis zum
langjährigen maximalen Grundwasserspiegel
D112 Lithologie der ungesättigten Zone: Die Anforderung gemäss An- Die Anforderung gemäss An-
Beurteilung der Lithologie der ungesättigten hang 5 Ziff. 12 TVA rev. werden hang 5 Ziff. 12 TVA rev. werden Zone nach den Anforderungen der TVA an eine erfüllt. nicht erfüllt.
natürliche geologische Barriere
D113 Setzungsempfindlichkeit des Untergrunds: Untergrund ist Untergrund ist
Beurteilung der Setzungsempfindlichkeit des • Fels, • unverfestigtes Lockergenatürlichen Untergrunds • vorbelastete Moräne mit stein,
sehr geringer Setzungsnei- • postglaziale Verlandungssegung, dimente o.ä. mit relevanter
• kein Karst. Setzungsneigung oder
• Karst.
D12 Schutzgut Grundwasser und Trinkwasserfassungen
D121 Nutzbares Grundwasser • kein nutzbares Grundwasser • Deponie liegt im Randbe-
(gilt nicht für Deponien des Typs B): am Standort: Standort aus- reich eines Gewässer-Ist nutzbares Grundwasser am Standort vor- serhalb AU, schutzbereichs AU,
handen? • falls die Deponie im Zustrom • falls die Deponie im Zustrom eines nutzbaren Grundwas- eines nutzbaren Grundwassers liegt: Mindestabstand sers liegt: Mindestabstand zu AU: ≥200 m, zu AU: <200 m,
• falls die Deponie lateral zu • falls die Deponie lateral zu einem nutzbaren Grundwas- einem nutzbaren Grundwasser liegt: Mindestabstand zu ser liegt: Mindestabstand zu AU: ≥50 m. AU: <50 m.
D122 Grundwasser-Überwachung: • mindestens 1 Piezometer im • keine Grundwasser-
(falls nutzbares Grundwasser vorhanden ist): Zustrom, 3 Piezometer im Überwachung oder
Sind Überwachungspiezometer im Zu- und im Abstrom und • ≤2 Piezometer im Abstrom Abstrom des Standortes vorhanden? • regelmässig Beprobung (≥1 oder
Erlaubt der Ausbau und der Zustand der Pie- Kampagne pro Jahr) und • unregelmässige Beprobung zometer eine repräsentative Probenahme? • repräsentative Probenahme (<1 Kampagne pro Jahr)
gewährleistet. oder
• repräsentative Probenahme nicht gewährleistet.
D123 Erfasste Parameter der Grundwasser- ja nein Überwachung:
Werden alle relevanten Parameter gemäss An-
hang 2 erfasst?
D124 Qualität der Probenahme und Analysen: ja nein
Werden die Anforderungen an die Probenahme
und die Analytik gemäss den Vollzugshilfen [7]
und [10] erfüllt?
D125 Resultate der Grundwasser-Überwachung: Die Qualitätsanforderungen Die Qualitätsanforderungen
Ist das Grundwasser durch den Betrieb der gemäss Anhang 2 Ziff. 22 gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Deponie unzulässig belastet? GSchV bzw. gemäss [12] wer- GSchV bzw. gemäss [12] werden im unmittelbaren Abstrom den im unmittelbaren Abstrom der Deponie eingehalten. der Deponie nicht eingehalten.
Zunahme von Schadstoffkon- Zunahme von Schadstoffkonzentrationen im Abstrom der zentrationen im Abstrom der Deponie (Δ Abstrom - Zustrom) Deponie (Δ Abstrom - Zustrom) 50% des Indikatorwertes 50% des Indikatorwertes Grundwasser gemäss [12] Grundwasser gemäss [12]
D126 Trinkwasser-Fassungen: • Nein oder • Ja und
Sind im Abstrom des Standorts Trinkwasser- • Abstand zur Trinkwasserfas- • Abstand zur Trinkwasserfasfassungen vorhanden? sung im Abstrom ≥ 2‘000 m. sung im Abstrom < 2‘000 m.
D13 Schutzgut Oberflächengewässer D131 Oberflächengewässer:
Abstand zu Oberflächengewässern ≥ 50 m < 50 m
Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien