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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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Beurteilung „grün“ Beurteilung „gelb“

D111 Mächtigkeit der ungesättigten Zone: Flurabstand ≥ 2 m Flurabstand < 2 m

Mächtigkeit von der Deponiesohle bis zum

langjährigen maximalen Grundwasserspiegel

D112 Lithologie der ungesättigten Zone: Die Anforderung gemäss An- Die Anforderung gemäss An-

Beurteilung der Lithologie der ungesättigten hang 5 Ziff. 12 TVA rev. werden hang 5 Ziff. 12 TVA rev. werden Zone nach den Anforderungen der TVA an eine erfüllt. nicht erfüllt.

natürliche geologische Barriere

D113 Setzungsempfindlichkeit des Untergrunds: Untergrund ist Untergrund ist

Beurteilung der Setzungsempfindlichkeit des • Fels, • unverfestigtes Lockergenatürlichen Untergrunds • vorbelastete Moräne mit stein,

sehr geringer Setzungsnei- • postglaziale Verlandungssegung, dimente o.ä. mit relevanter

• kein Karst. Setzungsneigung oder

• Karst.

D12 Schutzgut Grundwasser und Trinkwasserfassungen

D121 Nutzbares Grundwasser • kein nutzbares Grundwasser • Deponie liegt im Randbe-

(gilt nicht für Deponien des Typs B): am Standort: Standort aus- reich eines Gewässer-Ist nutzbares Grundwasser am Standort vor- serhalb AU, schutzbereichs AU,

handen? • falls die Deponie im Zustrom • falls die Deponie im Zustrom eines nutzbaren Grundwas- eines nutzbaren Grundwassers liegt: Mindestabstand sers liegt: Mindestabstand zu AU: ≥200 m, zu AU: <200 m,

• falls die Deponie lateral zu • falls die Deponie lateral zu einem nutzbaren Grundwas- einem nutzbaren Grundwasser liegt: Mindestabstand zu ser liegt: Mindestabstand zu AU: ≥50 m. AU: <50 m.

D122 Grundwasser-Überwachung: • mindestens 1 Piezometer im • keine Grundwasser-

(falls nutzbares Grundwasser vorhanden ist): Zustrom, 3 Piezometer im Überwachung oder

Sind Überwachungspiezometer im Zu- und im Abstrom und • ≤2 Piezometer im Abstrom Abstrom des Standortes vorhanden? • regelmässig Beprobung (≥1 oder

Erlaubt der Ausbau und der Zustand der Pie- Kampagne pro Jahr) und • unregelmässige Beprobung zometer eine repräsentative Probenahme? • repräsentative Probenahme (<1 Kampagne pro Jahr)

gewährleistet. oder

• repräsentative Probenahme nicht gewährleistet.

D123 Erfasste Parameter der Grundwasser- ja nein Überwachung:

Werden alle relevanten Parameter gemäss An-

hang 2 erfasst?

D124 Qualität der Probenahme und Analysen: ja nein

Werden die Anforderungen an die Probenahme

und die Analytik gemäss den Vollzugshilfen [7]

und [10] erfüllt?

D125 Resultate der Grundwasser-Überwachung: Die Qualitätsanforderungen Die Qualitätsanforderungen

Ist das Grundwasser durch den Betrieb der gemäss Anhang 2 Ziff. 22 gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Deponie unzulässig belastet? GSchV bzw. gemäss [12] wer- GSchV bzw. gemäss [12] werden im unmittelbaren Abstrom den im unmittelbaren Abstrom der Deponie eingehalten. der Deponie nicht eingehalten.

Zunahme von Schadstoffkon- Zunahme von Schadstoffkonzentrationen im Abstrom der zentrationen im Abstrom der Deponie (Δ Abstrom - Zustrom) Deponie (Δ Abstrom - Zustrom) 50% des Indikatorwertes 50% des Indikatorwertes Grundwasser gemäss [12] Grundwasser gemäss [12]

D126 Trinkwasser-Fassungen: • Nein oder • Ja und

Sind im Abstrom des Standorts Trinkwasser- • Abstand zur Trinkwasserfas- • Abstand zur Trinkwasserfasfassungen vorhanden? sung im Abstrom ≥ 2‘000 m. sung im Abstrom < 2‘000 m.

D13 Schutzgut Oberflächengewässer D131 Oberflächengewässer:

Abstand zu Oberflächengewässern ≥ 50 m < 50 m

Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien