Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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2.4.9 Bemerkungen zu Artikel 34g KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Politische Parteien

Le PS suggère, là aussi, de supprimer la marge de tolérance et de modifier l’alinéa 1, SPS let. a et b comme suit :

a. s'il leur est inférieur d’au moins 10%, que la protection du brevet sur la substance ac-

tive […]

b. s’il leur est inférieur d’au moins 20%, dans tous les autres cas.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Wir sprechen uns dezidiert dafür aus, dass der Abstand von 10 Prozent unabhängig SGV vom Zeitpunkt der Aufnahme in die Spezialitätenliste oder vom Zeitpunkt des Ablaufens

des Patentschutzes angewendet wird.

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Überprüfung der Wirt-

schaftlichkeit von Generika

Abs. 1: Im Zuge der Überprüfung nach Artikel 34d Absatz 1 gelten Generika als wirt-

schaftlich, wenn ihre Fabrikabgabepreise mindestens um die folgenden Prozentsätze

tiefer sind als die am 1. Januar gültigen durchschnittlichen Fabrikabgabepreise, zuzüg-

lich der Toleranzmarge, der entsprechenden Originalpräparate im Ausland:

a. ...

Vorschlag: Helsana

Art. 34g, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Überprüfung der

Wirtschaftlichkeit von Generika

Abs. 1: Im Zuge der Überprüfung nach Artikel 34d Absatz 1 gelten Generika als wirt-

schaftlich, wenn ihre Fabrikabgabepreise mindestens um die folgenden Prozentsätze

tiefer sind als die am 1. Januar gültigen durchschnittlichen Fabrikabgabepreise, zuzüg-

lich der Toleranzmarge, der entsprechenden Originalpräparate im Ausland:

a. 10 Prozent, sofern der Patentschutz ihres Wirkstoffes nach dem 1. Januar 2012 ab-

gelaufen ist und ihre Fabrikabgabepreise bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste die

Voraussetzungen nach Artikel 65c Absatz 2 Buchstabe a.

Begründung:

Gemäss dem Bericht der GPK-S ist die Abstandsregelung nicht wirtschaftlich. Gemäss

der Pressemitteilung vom BAG soll das geltende System mit den Abstandsregeln mit

einem Festbetragssystem abgelöst werden. Die Krankenversicherer erwarten, dass die

entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlage möglichst rasch in Angriff ge-

nommen wird und eine griffige Festbetragsregelung gemäss den Empfehlungen des

Preisüberwachers umgesetzt wird. Ebenso erwarten die Krankenversicherer, dass das

BAG die Transparenz bezüglich dem Patentablauf der Produkte auf der Spezialitätenlis-

te erhöht und fehlende Bezeichnungen bei Original und Generika entsprechend vervoll-

ständigt.

Abs. 1 betrifft wiederum den Referenztermin, der entsprechend zu ändern ist. Interphar-

ma Abs. 1 lit. a: Diese Bestimmung ist abzulehnen. Wenn nicht auch denjenigen Zulas-

sungsinhaberinnen von Generika ein 10 Prozent-Abstand gewährt wird, auch wenn der