Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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nügen. Deshalb sollten hier keine Übergangsbedingungen vorgesehen werden. Die
währungsbedingt grossen Preisanpassungen gingen bereits 2011-2014 über die Bühne.
Auf Grund der momentanen bzw. seit 2-3 Jahren relativ stabilen Währungssituation
braucht es keine weitere Übergangszeit.
Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: "Die Bestimmungen der Ände- Interpharrung vom ... gelten nicht für Gesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung beim BAG ma
hängig sind." Vgl. hierzu den Kommentar zur Übergangsbestimmung zur KVV.
Vorschlag: santésuisse
Abs. 1 streichen
Begründung:
Wie weiter oben schon dargestellt, wäre eine jährliche Überprüfung aller Medikamente
sinnvoll. Ein Medikament muss zu jedem Zeitpunkt dem Wirtschaftlichkeitskriterium ge-
nügen. Die währungsbedingt grossen Preisanpassungen gingen bereits 2011‐2014 über
die Bühne. Auf Grund der momentan bzw. seit 2‐3 Jahren relativ stabilen Währungssi-
tuation braucht es keine weitere Übergangszeit.
Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: "Die Bestimmungen der Ände- scienceinrung vom ... gelten nicht für Gesuche, die beim lnkrafttreten dieser Änderung beim BAG dustries hängig sind." Vgl. hierzu den Kommentar zur Übergangsbestimmung zur KVV.
Die Übergangsbestimmungen können rechtsgültige Verfügungen rechtlich nicht aufhe- vips ben (Art. 65d) und hängige Rechtsverfahren nicht aushebeln.