Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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2.4.13 Bemerkungen zu Artikel 37e KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Organisationen des Gesundheitswesens
Abs. 7: Der Termin für die Freiwillige Preissenkung ist entsprechend dem Referenzter- Interphamin für die Überprüfung zu ändern. rma
Zu Art. 37e: Bei freiwilligen Preissenkungen sollte eine angemessene Übergangszeit pharvorgesehen werden, damit der Handel nicht für eine patientenfreundliche Lagerführung maSuisse bestraft wird. Idealerweise sollte das BAG die Preissenkungen nur einmal pro Jahr ge-
samthaft in Kraft setzen. Apotheken führen mehr als 8‘000 Produkte in ihrem Sortiment
und haben nicht die Möglichkeit wie für den Benzinpreis an der Tankstelle, die Preise
per Knopfdruck an den Tageskurs anzupassen.
Abs. 7: Der Termin für die freiwillige Preissenkung ist entsprechend dem Referenzter- scienceinmin für die Überprüfung zu ändern. dustries Abs. 7: Zur Terminierung verweisen auf unsere Ausführungen zu Art. 65b Abs. 6 KVV. vips
2.4.14 Bemerkungen zu den Übergangsbestimmungen KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Abs. 1 streichen.
Vorschlag: Helsana
Streichen von Abs. 1
Begründung:
Wie weiter oben schon dargestellt, wäre eine jährliche Überprüfung aller Medikamente
sinnvoll. Ein Medikament muss zu jedem Zeitpunkt dem Wirtschaftlichkeitskriterium ge-
nügen. Deshalb sollten hier keine Übergangsbedingungen vorgesehen werden. Die
währungsbedingt grossen Preisanpassungen gingen bereits 2011-2014 über die Bühne.
Auf Grund der momentanen bzw. seit 2-3 Jahren relativ stabilen Währungssituation
braucht es keine weitere Übergangszeit.
Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: "Die Bestimmungen der Ände- Interpharung vom ... gelten nicht für Gesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung beim BAG rma hängig sind." Vgl. hierzu den Kommentar zur Übergangsbestimmung zur KVV.
Vorschlag: santésuisse
Abs. 1 streichen
Begründung:
Wie weiter oben schon dargestellt, wäre eine jährliche Überprüfung aller Medikamente
sinnvoll. Ein Medikament muss zu jedem Zeitpunkt dem Wirtschaftlichkeitskriterium ge-
nügen. Die währungsbedingt grossen Preisanpassungen gingen bereits 2011‐2014 über
die Bühne. Auf Grund der momentan bzw. seit 2‐3 Jahren relativ stabilen Währungssitu-
ation braucht es keine weitere Übergangszeit.
Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: "Die Bestimmungen der Ände- scienceinrung vom ... gelten nicht für Gesuche, die beim lnkrafttreten dieser Änderung beim BAG dustries hängig sind." Vgl. hierzu den Kommentar zur Übergangsbestimmung zur KVV.