Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Zwei Monate nach der Abstimmung über die Förderung der Hausarztmedizin mittels eines Grundversorgungsartikels in der Bundesverfassung steht ein solcher Schritt quer in der Landschaft bzw. widerspricht dem Volkswillen. Zudem läuft er den Bemühungen des Masterplans Hausarztmedizin zuwider, der unter anderem eine finanzielle Aufwertung der Haus- und Kinderärzte anstrebt. Hier müsste deshalb ein Ausgleich über den Taxpunktwert stattfinden.

Die Interpharma, der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Interpharlehnt die Teilrevision in der jetzigen Form vollumfänglich ab. Die forschenden pharma- ma zeutischen Firmen sind überrascht und befremdet, dass das EDI eine Vorlage zur Anhörung unterbreitet, welche in fundamentalem Widerspruch zu den vom Parlament geforderten Massnahmen für eine Stärkung des Forschungs- und Pharmastandortes

Schweiz steht. Die Vorlage ist einmal mehr auf reine Kostendämpfung ausgerichtet und berücksichtigt in keiner Art und Weise die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche für die Schweiz sowie die Bedeutung innovativer Medikamente für ein qualitativ hoch stehendes Gesundheitswesen in der Schweiz. Damit schiesst sie weit über das in der Einführung zum Entwurf der Teilrevision genannte Ziel einer "Stabilisierung des Kostenwachstums ohne Standortgefährdung" hinaus. Von einer fairen Bewertung des Nutzens neu entwickelter Medikamente im Rahmen der behördlichen Preisfestlegung ist die Vorlage weit entfernt. Entsprechend möchten wir unser Erstaunen darüber zum Ausdruck bringen, dass in der Einführung behauptet wird, die "vorgesehenen Anpassungen basieren ... auf den Vorschlägen der interessierten Gruppen..., die im Rahmen von drei Gesprächen am runden Tisch seit Oktober 2012 eingereicht wurden." Diese Behauptung entspricht, zumindest soweit es die forschenden Pharmafirmen betrifft,

nachweislich nicht den Tatsachen. Das Übereinkommen zwischen dem EDI und der Pharmabranche aus dem Jahre 2013 sieht vielmehr eine Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) vor, sowie eine weniger starke Gewichtung zufälliger, mitunter rein währungsbedingter Schwankungen der Auslandspreise bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre. Beides wird in der Praxis und mit der unterbreiteten Vorlage nicht umgesetzt.

Der Bruch mit dem in der Vergangenheit bewährten einvernehmlichen Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der letzten Jahre unverständlich. Es ist unbestritten, dass die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem zum Vergleich herangezogenen Ausland (Länderkorb) in den letzten Jahren massiv reduziert worden sind. Bei patentgeschützten Medikamenten beträgt der Unterschied heute nur noch fünf Prozent. Dabei ist die Wirkung der anstehenden Preisrunde vom November 2014 noch nicht einmal berücksichtigt. Die forschenden Pharmafirmen haben in den letzten beiden Jahren erneut signifikante Beiträge zur Kostendämpfung geleistet, und das Kostenwachstum bei den Medikamenten liegt seit 2005 im Schnitt um rund zwei Prozent unter dem Durchschnittswachstum der OKP-Kosten. Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf für zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen bei den innovativen Medikamenten. Gefragt ist vielmehr eine Reform des heutigen Preissystems, welche auf einer transparenten und fairen Nutzenbewertung basiert und die einseitige Abhängigkeit von den Preisen im Ausland reduziert. Die erneute Fokussierung von Kostendämpfungsmassnahmen auf den Bereich der innovativen Originalmedikamente ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht zu hinterfragen: der Gesamtumsatz mit Medikamenten in der Schweiz beläuft sich auf knapp über fünf Milliarden Franken, doch der Pharmasektor leistet direkt und indirekt einen Beitrag von 35 Milliarden Franken zum Volkseinkommen unseres Landes und ist mit 67 Milliarden Franken die wichtigste Exportbranche der Schweiz. Damit werden direkt und indirekt rund 170'000 Arbeitsplätze garantiert.

Angesichts der mit keinem andern Land vergleichbaren volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industrie für die Schweiz ist die Vorlage eines weiteren ausserordentlichen Kostendämpfungspaketes für den Bereich Innovativer Medikamente schlicht nicht nachvollziehbar. Mit dem geplanten Massnahmenpaket würde die Schweiz die Standortattraktivität - entgegen dem Willen des Parlaments und der Bevölkerung - in Frage stellen.

Statt Stabilität der Preisentwicklung und angemessener Honorierung der Innovation droht weiterhin das Primat der Kostendämpfung, weil die Preisüberprüfung einseitig auf