Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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rung mit Arzneimitteln. Mit dieser einseitigen Fokussierung auf kostensenkende Mass- schaften nahmen könnten sich die Pharmafirmen gezwungen sehen, gewisse Arzneimittel vom KKA Markt zu nehmen und auf die Aufnahme von neuen innovativen Medikamenten auf die Spezialitätenliste zu verzichten. Es besteht die grosse Gefahr, dass neue Arzneimittel für grundversicherte Patienten nur noch mit Verzögerung oder gar nicht mehr verfügbar sind. Die Regulierungsfolgen dieser Verordnungsänderungen würden demnach die sozial Schwächeren treffen, welche sich keine Zusatzversicherung leisten können. Bereits mit den aktuell schon getroffenen Massnahmen resultiert eine zunehmend restriktive Lagerhaltung der Pharmabranche, was in der Schweiz zu teils wochenlangen Lieferengpässen bei selbst einfachen Medikamenten geführt hat.

Die Politik fordert ein neues sowie speziell ein nutzen‐ und patientenorientiertes Preisbildungssystem, und eben keine nur rein kostensenkende Massnahmen. Gefordert ist deshalb eine Reform des heutigen Preissystems, welche auf einer transparenten und fairen Nutzenbewertung und auch gerade im Sinne einer patientenorientierten medizinischen Versorgung basiert.

Der mit dem Bund diskutierte und vereinbarte stärkere Nutzeneinbezug im Rahmen des neuen Preisfestsetzungssystems, indem therapeutisch gleichwertige Medikamente verglichen werden, ist nur marginal und völlig ungenügend in den Verordnungsänderungen zu finden. Es fehlen klare Bestimmungen, wie der Nutzen von Originalpräparaten bewertet und wie er in der Preisbildung berücksichtigt werden soll, was eine unabdingbare Voraussetzung für das Inkrafttreten eines neuen Preismodells ist.

Ebenso lassen die Änderungsvorschläge den Einbezug von Qualitätskriterien vermissen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit orientiert sich gemäss den Vorschlägen rein nach Kosten-Kriterien. Einzelne Bestimmungen hätten zur Folge, dass einige – in der Praxis bewährte – Generika vom Markt genommen würden, da sie gemäss diesen Bestimmungen nicht einmal mehr kostendeckend produziert werden könnten. Eine Entwicklung, welche sich einerseits für die Patientinnen und Patienten nachteilig auswirken würde und andererseits indirekt höhere Kosten zur Folge hätte.

2. Gesamtvolkswirtschaftliche Betrachtung

Mit der einseitigen Fokussierung des Bundesrates auf eine Stabilisierung des Kostenwachstums für Medikamente im Rahmen der OKP, können wir uns nicht einverstanden erklären.

Bei der Zielerreichung muss einerseits zwingend berücksichtigt werden, dass der Beitrag innovativer Medikamente zur Kostensenkung in anderen Bereichen des Gesundheitswesens führen kann, indem Pflege‐ oder Kontrolluntersuchungskosten eingespart werden können. Andererseits muss festgestellt werden, dass durch den Einsatz neuer Medikamente beispielsweise die Arbeitsfähigkeit bei gewissen Pathologien rascher und besser wiederhergestellt oder erhalten werden kann. Dies bewirkt Einsparungen zum Beispiel im Taggeld‐ und Rentensektor. All diese Faktoren müssen für eine korrekte volkswirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung in Betracht gezogen werden. Die Vorlage wird mit ihrem rein auf die Medikamentenkosten im OKP‐Sektor fokussierten Blick diesem Anspruch in keiner Weise gerecht.

Zudem beinhalten die Verordnungsänderungen eine Reihe von weiteren gravierenden Beeinträchtigungen für das Umfeld der forschenden Industrie. Beispielsweise wird jede Gruppenbildung mit Preisvergleichen auf der Basis von Wirkstoff‐ oder anderen Gruppen abgelehnt. Dies führt dazu, dass die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten hinsichtlich Wirksamkeit‐ und Zweckmässigkeit nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden können.

Sehr besorgniserregend aus ärztlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang die Abnahme der klinischen Forschung in der Schweiz. Seit 2004 hat sich die Zahl klinischer Versu-