Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

2d 1.8 E-Government-Steuerung und –Controlling basierend auf Quality Ga-

tes analog zu EFK-Projektprüfungen

Aus unserer Sicht ist der aktuell implementierte Controlling-Prozess von E-Government Schweiz ein rein reaktives nachträgliches Reporting, das nichts mit einer proaktiven Steuerung im eigentlichen Sin-ne zu tun hat. Die aktuell bei der EFK initialisierten Quality Gates für Grossprojekte sollten wo möglich auch für die ffO-Projekte eingesetzt werden, und zwar unbesehen davon, dass ffO-Organisationen auch bei Kantonen oder Privaten angehängt sein können. Quality Gates sollten insbesondere dem The-ma Business Cases mehr Beachtung schenken.

4h 1.9 Kundenorientierung im E-Goverment – Front-Offices und Redefinition oder Eliminierung des Zuständigkeitsprinzips – Argumentation über Transaktionskostenreduktion

Die Kundenorientierung in der Verwaltung umzusetzen kann u.a. auch organisatorisch sehr weit gehen und ist ausser der Dienstleistungsqualitätserhebung nirgendwo auch nur ansatzweise ein Thema. Es ist eine zielführende Front-Office-Strategie aus Gemeinde-, Kantons- und Bundessicht erforderlich. Das Ziel ist eine umfassende Transaktionskostenreduktion und/oder ein Bürokratielastenabbau (volkswirtschaftlicher Nutzen betonen). Die Verwaltung muss sich künftig verstärkt selbst koordinieren, statt das dies über den Bürger/die Unternehmen erfolgen muss. Der dadurch steigende Koordinationsaufwand seitens der Verwaltung muss durch intelligente IT-Architekturen, Integrations- und Interoperabilitätsplattformen und entschiedene organisatorische Veränderungen (etwa stärkere Entwicklung von Front Offices als kundenbeziehungs-spezifische Organisationseinheiten) kompensiert werden. Zwingend ist der Abbau des hinderlichen Zuständigkeitsprinzips. Die öffentliche Verwaltung kann sich den Potenzialen elektronischer Kommunikation mit Unternehmen und Bürgern nicht entziehen und hat bezüglich deren Adaption den Rückstand im Hinblick auf die Wirtschaft bald-möglichst wettzumachen. Neue Technologien bieten neue Möglichkeiten. Jedoch gilt: E-Government wird heute sehr aus technischer Sicht gedacht und zu wenig aus Sicht des Kundennutzens. Ein Inte-griertes Multi-Channel-Management muss das Ziel sein.

4c 1.10 eCH und das European Interoperability Framework

eCH-Standards sind zu sehr technische Standards. Sie sind leider zu wenig einer nachhaltigen (und breiten) Interoperabilität analog etwa zum Eu-

ropean Interoberability Framework (aktuell Version 2.0) verpflichtet. Die

Breite der Standardisierung sollte dem EIF angepasst werden. Die Standardi-

sierungsorganisation ist auf verbindlichere Pfeiler zu stellen. Es ist aktiv

zu überlegen, ob eCH mit der Schweizerischen Normenvereinigung SNV zusammen zu führen ist, dabei könnte auch die separat agierende Organisation für die Standardisierung im E-Health-Umfeld mitintegriert werden. eCH wäre dann alle aktuellen (2013/2014) finanziellen Probleme los (Vgl. eCH-interne Diskussion in den Jahren 2013/2014). Der verbindliche Einsatz von Standards ist längerfristig auch über E-Government- und E-Health-Gesetze (Vgl. Kapitel 2.1) zu sichern. Die Überlegungen für ein E-Government Schweiz ab 2016 (und somit auch die Erarbeitung von Massnahmen für potentielle Szenarien) müssen entlang der EIF-Ebenen gemacht werden:

Was brauchen wir bezüglich Priorisierter Vorhaben in welchen politischen Kontexten für rechtliche, organisatorische, technische Aspekte bezüglich Interoperabilität zu berücksichtigen? Was sind die Voraussetzungen für eine Kollaboration zwischen Behördeneinheiten und was ermöglicht die Erfüllung der Vision? Was ging bisher gut hinsichtlich unterschiedlicher Ebenen des EIF? Was fehlt bis heute im Stan-dardisierungsbereich? (Chancen und Risiken)

Was braucht es aus Führung und Management Sicht für alle Ebenen? (Analyse Ist-Zustand und gemeinsame Formulierung Zielzustand)

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