Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

Ein konkreter Vorschlag zu einer föderalismustauglichen E-Gov-Vision, welche Kundenorientierung, durchgängige Prozesse und Gesamtwirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellt, liegt mit dem ursprünglich von Peter Fischer in Auftrag gegebenen eCH-Rahmenkonzept „Vernetzte Verwaltung Schweiz“ seit 2011 vor. eCH-0126 gehört zum Kern der Ergebnisse, aufgrund dessen der Steuerungsausschuss eGov CH im Oktober 2011 den Abschluss des Vorhabens B1.13 (ffO: BK) genehmigte.

Die im eCH-Rahmenkonzept entwickelten Gestaltungsansätze zu einer modernisierten Verwaltung sind mittlerweile auch als Referenzmodelle zur Geschäftsarchitektur von E-Government Schweiz standardisiert und verfügbar (eCH-0176).

Man dürfte zumindest erwarten, dass die mit der Anhörung beauftragte Geschäftsstelle beim Thema „Vision“ an diesen vom Steuerungsausschuss zur Kenntnis genommenen und von eCH standardisierten Grundlagendokumenten anknüpft.

Ein wichtiges und für Erfolg und Nachhaltigkeit von E-Government-Programmen massgebliches Thema ist im Anhörungsdokument nicht behandelt: Leadership und Kulturwandel

Leadership und Kulturwandel sind zentrale Voraussetzung für den mit E-1a Government angestrebten Wandel (vgl. Kapitel 5 eCH-0126). Die in den Köpfen und in den Prozessen angestrebten Veränderungen setzten auf allen Ebenen eine „strategische Unternehmensentwicklung“ sowie ein dem Reifegrad der Verwaltung angepasstes Vorgehen voraus. „Strategische Unternehmensentwicklung“ ist bereits eine (implizite) Anforderung der E-Gov-Strategie Schweiz. Wie und wo denn könnte die Vision der Modernisierung der Verwaltungsprozesse angepackt werden als auf Stufe der Verwaltungsführung? Nicht zufällig stehen diese Aspekte auch im Vordergrund der eCH-Vision von 2014.

Mitarbeitender ISB

6d Vision und Strategie

Die Vision für E-Government Schweiz beinhaltet ein schweizweit getragenes Leitbild zur Gestaltung einer „besseren“, d.h. „kundenorientierten“, „gesamtwirtschaftlichen“, „effizienten“, „effektiven“ etc. öffentlichen Verwaltung.

Darauf abgestützt zeigt die Strategie den Weg zur Umsetzung der Vision auf und definiert entsprechende Massnahmen. Z.B. ist die Bestimmung der Umsetzungsorganisation E-Gov-Schweiz 2016 als eine aus der Vision abzuleitende strategische Massnahme zu betrachten.

Bedarf und Ausrichtung einer Vision E-Government Schweiz

Bundeskanzlerin Corina Casanova, Mitglied des Steuerungsausschuss E-Government Schweiz,

empfahl dem Steuerungsausschuss 2011 Folgendes:

„Empfehlung 1: Sich eine verbindliche Vision geben.

Die Vision der Vernetzten Verwaltung Schweiz ist als Rahmendokument zu E-Government Schweiz auszuarbeiten und vom Steuerungsausschuss zu verabschieden und zu kommunizieren. Die E-Government Strategie wird zielführend als Strategie der Verwaltungsmodernisierung akzentuiert“

(Bericht der BK vom 24.10.2011 zum Abschluss von B1.03).

Dr. Peter Grünenfelder, Präsident der Schweiz. Staatsschreiberkonferenz,

rückt im Vorwort zur Managementversion von „eCH-0126 Vernetzte Verwaltung Schweiz“ die Lebensqualität, Standortattraktivität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ins Zentrum seiner Betrachtung zur „Modernisierung des öffentlichen Sektors“ (S.3). Gemäss Herrn Grünenfelder stellt eCH-0126 einen „wesentlichen Beitrag zur Vision“, d.h. zum Verständnis einer nachhaltigen „Modernisierung unter Berücksichtigung der föderalen Rahmenbedingung der Schweiz dar“ (S3). Dies insbesondere auch in praktischer Hinsicht: „Der Weg hin zu einer vernetzten Verwaltung Schweiz haben verschiedene Kantone bereits in Angriff genommen“ (S.3).

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