Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten
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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»
3c 1.11 E-Government, Business Cases und Marketing
Für E-Government und entsprechende Projekte wird aktuell zu wenig oder zu wenig konsequent Marketing gemacht. Ausgehend von der Problematik unterschiedlich anfallender Lasten und Nutzen bei der E-Government-Implementie-
rung sind erstens Business Cases für E-Government viel stärker in den
Vordergrund zu rücken, andererseits sind umfassende Marketing- und Ver-
kaufsanstrengungen zu tätigen um den E-Government zum Durchbruch zu verhelfen. Für E-Government-Projekte sind zwingend Business Cases zu rechnen
und es ist damit sicherzu-stellen, dass E-Government-Vorhaben (bezüg-
lich Business Cases) viel stärker unter dem Lifecycle-Prinzip zu bewerten
sind. Die Sicherstellung von Governance und Nutzenabschöpfung über Business Cases ist durch viel klarere Trennungen von Governance und Management in E-Government-Pro-jekten (und insbesondere auch in der IT-Führung) sicherzustellen. Hier ist die Einführung von Checks-and-Balances-Mechanismen erforderlich, um sicherzustellen, dass sehr stark Nutzen- und Nutzer-orientiert gehandelt wird. Fehlende Governance: Es darf nicht mehr vorkommen,
dass priorisierte Vorhaben initiiert werden, ohne dass dafür ein Business Case errechnet und bewilligt wurde. Schon gar nicht darf es sein, dass Projekte lanciert werden, für die vor dem Start unklar ist, ob z.B. der Betrieb der Lösung finanziell sichergestellt und geklärt ist.
4d 1.12 E-Government als politisches Programm
Der Politische Wille zu und die Priorisierung des E-Governments in Bund, Kantonen und Gemeinden ist sehr heterogen. Dies hängt mit der vielfach zu beklagenden subordinierten Behandlung von E-Govern-ment zusammen. E-Govern-
ment muss zu einem politischen Programm der gesamten Verwaltung (und nicht nur einzelner Einheiten darin) werden, damit wird es zu einem
Geschäft wie jedes andere Geschäft der Öffentlichen Verwaltung im Zusammenspiel von Legislative und Exekutive. Das Governance-Modell muss viel stärker Teil der E-Government-Strategien auf Bundes-, Kantons- und Gemein-
deebene werden (u.a. Trennung zwischen Governance und Management: Gewaltenteilung; Checks and Balances).
Ein Planungsprozess für mehrjährige E-Government-Strategie-Umsetzungs-Planung mit Einbezug der föderalen Strukturen fehlt. Gemeinden, Kantone
und Bund koordinieren und managen die Planung für das E-Government gemeinsam.
Es ist aktuell keine eigentliche Steuerung mit messbaren Zielen und mit Instrumenten wie einem über Bund, Kantone und Gemeinden geführten (auf einem Architektur-Blueprint basierenden) Masterplan vorhanden, in dem die Nichteinhaltung von Zielen Konsequenzen für die fehlbaren Stellen haben. Über Ver-
einbarungen zwischen Kantonen und Gemeinden sowie Kantonen und dem Bund sind zwingend Vorgaben erforderlich, dass z.B. G2G-Verkehr bis in x Jahren nur noch elektronisch erfolgen darf.
8.3.3 Stellungnahme eCH
1. Inhalte und Zielsystem
6a Als wichtige Voraussetzungen für Strukturdiskussionen ist der Diskussion und Absprache der Strategie und Ziele mehr Raum zu geben. Die Ziele der Strategie 2007 sollen überprüft werden. Die Ansprüche der Stakeholder haben sich seither verändert. Das Zielsystem ist vorliegend noch zu wenig vertieft, um operationalisiert zu werden. Die Strukturen müssen dann den Inhal-
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