Rapport sur les résultats

Consultation 2014/86: Collaboration en matière de cyberadministration en Suisse à partir de 2016 · 64 pages

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Rapport d'audition concernant la cyberadministration en Suisse dès 2016

Die aktuelle Organisation des E-Governments Schweiz hat und hatte

Schwächen hinsichtlich Organisation und Struktur, die in Form eines Checksand-Balances-Modells weiter zu entwickeln sind. Konkret sind zu grosse Verflechtungen und Doppelrollen sowie -mandate problematisch. An der Organisation und Governance-Struktur von E-Government Schweiz ist in Richtung klarer Aufgaben(ver)tei-lungen vertikal und horizontal zu arbeiten.

Immer wieder gleiche Personen in Gremien hindern eine Checks-and-Balances-Kultur im Hinblick auf den Erfolg von E-Government in der Schweiz. Was grundsätzlich Misstrauen erweckt, ist die IT- und E-Government-Gremien-Machtballung (Doppelrollen) beim EFD (auf Bundesebene). Es bräuchte zum 1e Ausgleich z.B. E-Government-Verantwortliche auch bei Ämtern und Depar-

tementen, auf Bun-desebene (analog dazu auch auf kantonaler und kommunaler Ebene). Eine breitere Abstützung ist wünschbar mit mehr Trennung in 2a Governance und Management und mehr IT-Sachverstand und einer guten

Einschätzung der geschäftlichen Bedürfnisse. Dies würde die Legitimität der Handelnden besser stützen.

Die aktuellen Aufgabenbereiche von Gremien sind für die Zukunft strikt vor einem Governance-Hin-tergrund und -Leitbild neu zu denken und besser zu trennen. So muss eine Checks-and-Balances-Kultur entstehen.

Die heutigen E-Government- und IT-Organisationen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden agieren unkoordiniert und sind wenig zweckdienlich. Dies verunmöglicht ein erfolgreiches Management des E-Govern-1f ments (zu wenig Power, unklare Ressourcenhoheit, zu viel Autonomie, Unab-

hän-gigkeit von der (Bundes-)Verwaltung, Unabhängigkeit von einzelnen Departementen, zu viele Einzelkämpfer, welche sich einer gemeinsamen Doktrin 6d nicht unterziehen). Empfehlung: Daher ist wenn immer möglich eines der

höchsten Szenarien im Dokument „E-Government-Schweiz – Anhörung zu E-Government Schweiz“ zu wählen und zu implementieren.

Aus IT- und E-Government-Governance-Sicht erscheint uns die aktuelle organi-2c satorische Ausprägung im Dreieck Departemente/Ämter, ISB, BIT nach wie vor

unklar. Die neue Bundes-Informatik-Verord-nung BInfV bietet der Entfaltung der Informations- und Kommunikationstechnologien IKT in der Bun-desverwaltung wenig Raum. Die untauglichen Nove-IT-Strukturen stehen noch zu fest im Vordergrund. Diese zu eliminieren wäre eine Grundlage für eine positive Entwicklung und Klärung in Richtung einer klareren IT- und E-Government-Gover-

nance (Unklarheit des IT-Serviceproviding-Modells in vielen Verwaltungen

und insbesondere der Bundesverwaltung).

Denkbar ist eine stärker koordinierende Rolle im Bereich E-Government mehr in Richtung Ressourcen-allokation. Dabei sollte die E-Government-Organisation aus der Bundesverwaltung heraus getrennt werden. Investitionen könnten so dahingehend alloziert werden, dass Investitionen nur einmal und nicht

mehrfach redundant getätigt werden (Einmal Zahlen, Mehrfach brauchen).

Diese Haltung den IT-Anbietern gegenüber zu ermöglichen und durchzusetzen braucht Macht und Handlungswille seitens der Verwaltung.

Die Klärung von Gremien ist auch vor dem Hintergrund eines Kommunikati-1f onsproblems zu sehen. Diese hängt mit den zu vielen parallelen, redundanten

und unkoordinierten Organisationen und Institutionen zusammen. Diesbezüglich helfen nur integrierte Kommunikationspläne, -konzepte und -instrumente zum E-Government. Aus Organisationssicht wäre es wünschenswert,

4f wenn eine Betreibergesellschaft und Umsetzungsgesellschaft öffentlichen

Rechts für Vorhaben mit nationalem Fokus (aufgrund der Betroffenheit der Kantone bezüglich Umsetzung) näher bei den Kantonen als beim Bund angesiedelt ist, da die meisten Vorhaben Kantone und Gemeinden und nicht den Bund betreffen (denkbar ist z.B. eine Assoziierung zur KdK). Zu prüfen ist auch, ob dies nicht eine normale Aktiengesellschaft sein soll, an der Bund, Kantone und Gemeinden in entsprechender Weise beteiligt sind. Zudem sollten diese

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