Stellungnahme
Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten
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Regierungsrat
Rathaus
8750 Glarus
Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3
3003 Bern
Glarus, 16. August 2016
Unsere Ref: 2016-90
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate)
Hochgeachteter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Finanzdepartement gab uns in eingangs genannter Angelegenheit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dafür danken wir und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:
Die zu begrüssende Wirkung liegt vor allem im Interesse des Kantons Tessin. Der Kanton Glarus selbst ist von dieser Vorlage nicht unmittelbar betroffen, da er keinen Anteil an den Stempelsteuern erhält und am Vollzug des Stempelabgabengesetzes nicht mitwirkt. Es ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
Wir verzichten deshalb auf eine weitere Stellungnahme und erklären uns mit dieser Vorlage einverstanden. Ferner verweisen wir auf die Vernehmlassungsantwort der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) vom 1. Juli 2016.
Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
Freundliche Grüsse
Für den Regierungsrat
Rolf Widmer Hansjörg Dürst Landammann Ratsschreiber
E-Mail an (PDF- und Word-Version): [email protected]
versandt am: 17. August 2016