Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

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Herr

Bundesrat Ueli Maurer

Vorsteher des Eidgenössischen

Finanzdepartements (EFD)

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3003 Bern

Telefon 041 618 79 02

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Stans, 6. September 2016

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate). Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 25. Mai 2016 an die Kantonsregierungen, worin Sie die Kantone um eine Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate) ersuchen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit dazu und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:

Nach der Vorlage sollen insbesondere die sog. statischen Treuhandgesellschaften des italienischen Rechtes (Fiduciarie statiche) von der Umsatzabgabepflicht befreit werden, um bestehende Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz zu beseitigen und diesen damit speziell für italienische Kunden attraktiver zu machen.

Mit Datum vom 1. Juli 2016 hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine eigene Stellungnahme dazu verfasst und der Vorlage vollumfänglich zugestimmt. Wir schliessen uns dieser an und stimmen der Vorlage ebenfalls zu. Die Vorlage bezweckt im Wesentlichen die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung, was wir sehr begrüssen. Wertschrittentransaktionen, welche in Italien über statische Treuhandgesellschaften abgewickelt werden, unterliegen nach geltendem Recht mehrfach der schweizerischen Umsatzabgabe. Solche Gesellschaften sollen von der Abgabepflicht befreit werden.

Freundliche Grüsse

NAMENS DES REGIERUNGSRATES

Ueli Amstad lic. iur. Hugo Murer

Landammann Landschreiber

Geht an:

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2016.NWSTK. 176