Stellungnahme
Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten
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Regierungsrat
Rathaus / Barfüssergasse 24
4509 Solothurn
www.so.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement Herr Bundesrat Ueli Maurer
Bernerhof
3003 Bern
29. August 2016
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate)
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 haben Sie uns die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir nehmen wie folgt Stellung:
Gemäss der Vorlage sollen neu in- und ausländische Vermögensverwalter, die einer behördlichen Aufsicht unterstehen und keine Vermögensberatung anbieten, wie Börsenagenten von der Umsatzabgabe befreit werden. Sie zielt in erster Linie auf die italienischen Fiduciarie statiche ab, die für ihre Kunden, natürliche Personen, die Melde- und Steuerpflichten von im Ausland gelegenen Vermögenswerten erfüllen. Damit sollen im Ergebnis italienische Kunden, die ihre Vermögen von Schweizer Banken verwalten lassen, aber aus regulatorischen Gründen eine italienische statische Treuhandgesellschaft dazwischen schalten müssen, von der mehrfachen Erhebung der Umsatzabgabe befreit werden.
Wir sind mit dieser Änderung, die hauptsächlich im Interesse des Bankenplatzes des Tessins liegt, unseren Kanton aber nicht unmittelbar betrifft, einverstanden. Wir geben indessen unserer Hoffnung Ausdruck, dass die geschätzten Mindereinnahmen von rund 10 Mio. Franken keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone haben werden.
Für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abgeben zu dürfen, bedanken wir uns bestens.
Freundliche Grüsse
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
sig. sig.
Roland Fürst Andreas Eng
Landammann Staatsschreiber