Stellungnahme
Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten
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Regierungsrat des Kantons Schwyz
6431 Schwyz, Postfach 1260
elektronisch an:
Schwyz, 13. September 2016
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate)
Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 15. September 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Umsetzung Motion Abate) Stellung zu nehmen.
Die Kantone sind weder am Ertrag aus der Umsatzabgabe noch an deren Vollzug beteiligt. Daher ergeben sich für diese keine direkten Auswirkungen finanzieller oder personeller Art. Von den indirekten wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Regelung profitiert in erster Linie der Kanton Tessin. Der Kanton Schwyz schliesst sich in diesem Sinne der Beurteilung der Finanzdirektorenkonferenz vom 1. Juli 2016 an und ist mit der Vorlage einverstanden.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und versichern Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, unsere vorzügliche Hochachtung.