Stellungnahme
Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten
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Landeskanzlei
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
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Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal
Herr Bundesrat
Ueli Maurer
Vorsteher EFD
Bundesgasse 3
3003 Bern
Liestal, 06. September 2016
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate); Vernehm-
lassungsverfahren
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme betreffend das oben erwähnte Geschäft.
1. Einleitende Bemerkungen
Mit der vorgeschlagenen Änderung von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) sollen nicht nur die italienischen «Fiduciarie statiche» von der Umsatzabgabe befreit werden, sondern neu auch vergleichbare inländische und ausländische Vermögensverwalter.
Bisher unterlagen Wertschriftentransaktionen von italienischen Kundinnen und Kunden mit Depot bei einer Schweizer Bank mehrfach der Umsatzabgabe, da alle Depotumschichtungen über die jeweilige «Fiduciaria statica» abgewickelt werden mussten und diese zusätzlich die Umsatzabgabe zu entrichten hatte. Wählte hingegen die italienische Kundin oder der italienische Kunde für die Depotverwaltung eine italienische Bank oder eine Bank in einem Drittstaat, war keine Umsatzabgabe geschuldet. Mit der Steuerbefreiung wird somit künftig ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Banken beseitigt.
2. Stellungnahme
Die Kantone wirken weder am Vollzug des StG mit noch sind sie am Ertrag aus den Stempelabgaben beteiligt. Entsprechend ergeben sich für die Kantone aus den vorgeschlagenen Änderungen von Art. 19 Abs. 2 StG keine finanziellen oder personellen Konsequenzen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst jedoch die geplante Änderung, da damit ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Banken beseitigt wird und dadurch die Wettbe-