Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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Das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 umfasst insgesamt 25 Massnahmen. Im Jahr 2017 wird der Haushalt gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 vom 1. Juli 2015 um knapp 800 Millionen entlastet; in den Jahren 2018 und 2019 beträgt die Entlastung rund 1 Milliarde. Dazu sollen 12 bestehende Bundesgesetze angepasst und eines aufgehoben werden. Kernstück des Gesetzes ist eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts. Darin werden jene Massnahmen, für die grundsätzlich keine Gesetzesänderungen notwendig wären, als Sparaufträge an den Bundesrat festgehalten. Damit wird der Paketcharakter des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 unterstrichen.
Das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 fällt ausgewogen aus: Alle Aufgabengebiete leisten einen Beitrag an die Sparanstrengungen. Unterproportional betroffen sind insbesondere die Landesverteidigung – im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee – und die soziale Wohlfahrt, weil hier Reformen ihrer Komplexität wegen meist in separaten Vorlagen umgesetzt werden müssen. Einen überproportionalen Beitrag leisten demgegenüber jene Aufgabengebiete, die in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen sind: die Bildung und Forschung sowie die Beziehungen zum Ausland. Auch die Verwaltung, insbesondere der Personalbereich, trägt einen angemessenen Teil der Last. Die Kantone werden durch das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 nicht übermässig belastet. Der Bundesrat hat darauf geachtet, Massnahmen, welche die Kantone betreffen, so auszugestalten, dass diesen möglichst grosse Wahlfreiheit gelassen wird, ob sie die wegfallenden Bundesbeiträge durch eigene Mittel ersetzen oder nicht. Das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 dürfte schliesslich kaum spürbare Auswirkungen auf das Wachstum der Volkswirtschaft haben.
Die Vorgaben der Schuldenbremse können in den Jahren 2017 bis 2019 auch mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 nur eingehalten werden, wenn die vorgeschlagenen Sparmassnahmen nicht umgehend durch Mehrausgaben in anderen Bereich absorbiert werden. In den kommenden Jahren ist daher eine zurückhaltende Ausgabenpolitik angezeigt; neue Vorhaben oder ein Ausbau bei bestehenden Leistungen sind nur mit einer angemessenen Gegenfinanzierung möglich.
Im Zuge des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 soll zudem die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung ausgelagert werden. Im vorliegenden Bericht werden die Eckwerte dieser Gesetzesvorlage skizziert.