Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

voll. Leitet der Bundesrat jedoch aus diesem Auftrag die Kompetenz, möglichst viele

Daten zu sammeln, um die Steuerung noch mehr voranzutreiben, so ist dies abzu-

lehnen. Das Parlament hat grundsätzlich gute Möglichkeiten solche Aufträge auf andere

Art und Weise zu erteilen. Bestehen grössere Zweifel an dieser Gesetzesnovelle, was

diese Übergangsbestimmung vermuten lässt, so ist die Novelle als Ganzes abzulehenn

und zu überarbeiten.

Disposition transitoire ASI/SBK

Rien ne s'oppose à une évaluation de la présente adaptation de la loi. Cela étant, selon

le projet, l'analyse des effets doit prendre en considération notamment les consé-

quences économiques. L'ASI demande par conséquent une analyse complète des ef-

fets, qui ne se fonde pas unilatéralement sur une simple comparaison des dépenses de

l'assurance-maladie obligatoire pour les soins, mais tienne compte également à tout le

moins du changement précité du paysage des soins («l'ambulatoire avant le station-

naire»). Conformément à un autre objectif principal de l'initiative, le gain en attrait de la

profession infirmière devrait aussi être inséré dans l'évaluation.

L'ASI s'exprime sous réserve en faveur de la disposition transitoire.

Die Übergangsbestimmung unterstützen wir sehr. Es ist sinnvoll, spätestens nach fünf SCG Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung deren Auswirkungen zu evaluieren.

Die Auswertung sollte sich allerdings nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte konzentrieren.

Übergangsbestimmung SVDE/ASDD

Einer Auswertung der vorliegenden Gesetzesanpassung steht aus unserer Sicht nichts

im Wege. Allerdings soll die Wirkungsanalyse nicht einseitig auf die Ausgaben der obli-

gatorischen Krankenversicherung für die Pflege fokussieren, sondern mindestens auch

den vorhin erwähnten Wandel in der Versorgungslandschaft berücksichtigt („ambulant

vor stationär“). Entsprechend einem weiteren Hauptziel der Initiative wäre auch der At-

traktivitätsgewinn des Pflegeberufes in die Auswertung einzubeziehen.

Der SVDE unterstützt die Übergangsbestimmung unter dem Vorbehalt, dass die Aus-

wertung die erwähnten Punkte mit aufnimmt.

Bedingte Zustimmung; Die Auswertung soll sich nicht rein auf die quantitative, monetäre SVPL Ebene beschränken, sondern auch qualitative Aspekte wie Veränderung in der Versor-

gungslandschaft berücksichtigen.

Es macht Sinn, dass 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ein Bericht senesuisse über dessen Auswirkungen erstellt wird und mögliche Verbesserungen anvisiert werden

können.

Der Verband senesuisse begrüsst die vorgeschlagene Evaluation der Neuregelung.

Wir unterstützen die Übergangsbestimmungen Spitex Schweiz Wir können zur Zeit nicht abschätzen, zu welchen Schwierigkeiten die angestrebte Um- VLSS setzung der mit der vorgesehenen Gesetzesänderung vorgesehenen neuen Kompe-

tenzabgrenzung zwischen den verantwortlichen Ärzten und den Pflegefachpersonen im

Spitalbereich, hinsichtlich der Akut- und Übergangspflege, bei den Organisationen der

Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder bei den selbständig auf eigene Rechnung täti-

gen Pflegefachpersonen führen wird. Konflikte sind indessen vorprogrammiert. Mit neu-

en Abgrenzungen und abschliessenden Zuständigkeiten von Pflegefachpersonen für

bisher ärztliche Verantwortungsbereiche wird die allseits angestrebte integrierte Versor-

gung unseres Erachtens eher erschwert. Ein Funktionieren des neuen Systems setzt

deshalb voraus, dass die Hauptverantwortung des Arztes oder der Ärztin für die Be-

handlung des Patienten im Bereich der Abklärung, Beurteilung und Beratung erhalten

bleibt, was eine adäquate Mitsprache der Pflegefachpersonen nicht ausschliesst. Wir

setzen uns also für ein verstärktes Mitsprache- und Vorschlagsrecht der Pflegefachper-

sonen ein, während die Schlüsselrolle und Koordinationsfunktion des verantwortlichen

Hausarztes oder Kaderarztes am Spital erhalten bleiben muss. Nur so kann erreicht

werden, dass die Neuregelung zu keinen oder zumindest zu keinen (leider zu befürch-

tenden) erheblichen Mehrkosten zulasten des KVG führen wird. Entsprechend erachten

wir auch ein stringentes Kostenmonitoring gemäss der vorgesehenen Übergangsbe-

stimmung als unbedingt notwendig.

Das geplante Kostenmonitoring begrüssen wir ausdrücklich. VSAO

curafutura begrüsst die Übergangsbestimmung curafutura