Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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darf. Um die tatsächlichen Ursachen für Veränderungen im Leistungsangebot eruieren

zu können, müssen zudem die Veränderungen in der Versorgungslandschaft, die epi-

demiologischen und demographischen Daten ausgewertet werden. Darüber hinaus soll-

te eine Evaluation zum angestrebten Attraktivitätsgewinn des Pflegeberufes stattfinden.

Übergangsbestimmungen VAPP

Der VAPP wünscht sich kürzere Übergangsbestimmung.

L’ASPI approuve les dispositions transitoires en souhaitant que les conséquences éco- aspi nomiques ne soient pas les seules prises en compte. L’impact sur la charge de travail

des soignants et l’attractivité de la profession d’infirmier mérite d’être évaluée. Il nous

semble important que les patients, par le biais des organisations qui les représentent,

soient eux aussi amenés à exprimer leur avis.

Bemerkungen zu den Kostenfolgen

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Der Regierungsrat befürchtet, dass die vorliegende Gesetzesrevision aktuell nicht bezif- BE ferbare negative finanzielle Auswirkungen zeitigen könnte. So ist nicht bekannt, wie sich

die Gruppe der selbständigen und auf eigene Rechnung tätigen Pflegefachpersonen in

Zukunft genau entwickeln wird. Es kann wohl erwartet werden, dass sich Organisatio-

nen bilden beziehungsweise bestehende Organisationen weiterentwickeln werden, die

sich zunehmend auf den hier angesprochenen Pflegebereich der Grundpflege speziali-

sieren werden. Zwar werden die Krankenversicherer auch in Zukunft eine „Gatekeeper-

Funktion" durch die ihr obliegende Rechnungskontrolle wahrnehmen. Trotzdem ist zu

befürchten, dass es zu einer Mengenausweitung und damit zu einer Kostensteigerung

kommt. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Stärkung der Berufs-

rolle und die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege Ansprüche in Be-

zug auf die Entlohnung erhoben werden.

Vor dem Hintergrund der nicht bekannten Kostenentwicklungen mit Gefahr einer Men-

genausweitung (auch gestützt auf die Aussagen im erläuternden Bericht der Kommissi-

on für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates) kann der Regierungsrat die

Vorlage derzeit nur bedingt unterstützen.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kanton Bern erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen, insbesondere auch für

die Kantone, konkreter aufgezeigt werden und dass in die Gesetzesvorlage ein Mecha-

nismus Eingang findet, der den Kantonen einen Steuerungsmechanismus ermöglicht.

Es braucht insbesondere Handlungsmöglichkeiten, wenn der gemäss den Übergangs-

bestimmungen vorgesehene Bericht nach sechs Jahren aufzeigt, dass die Wirtschaft-

lichkeit der Änderungen nicht gegeben ist.

Stellungnahme zur Frage der finanziellen Auswirkungen OW Im Vordergrund stehen für uns zu dieser Frage die beiden Elemente der Mengenaus-

weitung und der Lohnforderungen. Eine Mengenausweitung befürchtet der Regierungs-

rat in der momentanen Situation nicht. Er erwartet keine grössere Veränderung im Be-

reich von selbstständig tätigen Pflegefachpersonen. Eine solche Entwicklung müsste

einerseits durch zunehmendunattraktive Arbeitsbedingungen in Organisationen und

Institutionen begünstigt werden und andererseits müsste sich die selbstständige und

fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit ganz klar mehr lohnen als die Arbeit im Ange-

stelltenverhältnis. 2012 waren rund 90 000 Pflegefachpersonen in Institutionen und Or-

ganisationen tätig. Demgegenüber standen nur 650 Pflegende die auf eigene Rechnung

arbeiteten. Das zeigt, dass die Attraktivität für eine selbstständige Tätigkeit nicht einfach

so gegeben sein wird.

Zudem muss weiterhin jede über das KVG abzurechnende Pflegeleistung auf der Basis

einer Pflegebedarfserhebungausgewiesen werden. Im Zusammenspiel mit der Rech-