Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 44Fedlex · Ergebnisbericht
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
nommen
werden. Sie sollen sowohl im Spital als auch als selbstständige und auf eigene Rechnung Tätige, als Angestellte eines Pflegeheims und als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause einen Teil der Pflegeleistungen in eigener Kompetenz erbringen können. Dabei handelt es sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege.
K3 unterstützt die Verankerung der Pflegefachpersonen als selbstständige Leistungserbringer. Einerseits bringen sie für die genannten Leistungen die benötigte Fachkompetenz mit und anderseits wird die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht, was sowohl die Rekrutierung erleichtern wie einen positiven Einfluss auf die Berufsverweildauer haben wird.
Generelle Bemerkungen: pharmaSuisse
pharmaSuisse fördert die zunehmend notwendige Interprofessionalität im Gesundheitswesen. Diese bedingt gegenseitige Kenntnisse über die verschiedenen Medizinal- und Gesundheitsberufe, Respekt, klare Kompetenzen und optimale Aufgabenteilung.
Konkret bedeutet es aus Sicht von pharmaSuisse, dass für den grossen Teil der Medizinal und Gesundheitsberufe:
- ein Teil der Leistungen unter der Federführung bzw. Koordination bzw. in Delegation
einer anderen Fachperson und
- ein Teil der Leistungen eigenverantwortlich erbracht werden.
In diesem Sinne unterstützen wir grundsätzlich die Bestrebungen der Pa.Iv. 11.418.
Generell soll periodisch neu überprüft werden, ob im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung immer ein ärztliches Rezept und damit eine Arztkonsultation verlangt werden soll für die Kostenübernahme von Leistungen, die ein bestimmter Beruf aus gesundheitspolizeilicher Sicht eigenverantwortlich erbringen darf. Sofern es keine andere Möglichkeit gibt, um Mengenausweitungen und Kostenzunahmen in Folge von Fehlanreizen zu verhindern, ist die Rezeptpflicht grundsätzlich sinnvoll, sofern diese von der verschreibenden Person nicht zwecks Monopol der Erbringung dieser Leistung missbraucht wird. Die Kosten dieser vermeidbaren Arztkonsultationen durch die Rezeptpflicht müssen auch in Erwägung gezogen werden und es muss deshalb auch gezielte Ausnahmen von der Rezeptpflicht geben können, wie eben im Bereich der Pfle-
geleistungen im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich der Pflegefachpersonen nach kantonalem Recht.
physioswiss unterstützt das Ziel der Initiative, die Eigenverantwortlichkeit und die Kom- physioswiss petenzen der Pflegefachpersonen zu stärken. Folgende Aspekte sind dabei zentral:
Die Verantwortung der Pflegefachpersonen und anderen Gesundheitsberufen soll in Einklang mit deren Kompetenzen gebracht werden. Der Pflegeprozess (Abklärung des Pflegebedarfs und Beratung des Patienten) gehört in den Kompetenzbereich der Pflegefachpersonen und ist durch diese Leistungserbringer eigenverantwortlich durchzuführen und abzurechnen. Durch die Anerkennung der eigenverantwortlichen Bereiche der Pflege, können Doppelspurigkeiten und Leerläufe vermindert werden. Zudem führt diese Änderung zu einer sinnvollen administrativen Entlastung der Ärzte.
Im Sinne der Interprofessionalität unterstützen wir ausdrücklich die gemeinsame Verordnung der Übergangspflege.
ln der Pflege wie auch in den übrigen Gesundheitsberufen herrscht Fachkräftemangel. Durch eine sinnvolle gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege steigt die Attraktivität des Berufes. Diese begünstigt die zukünftige Rekrutierung von Fachkräften.
Die Zunahme von chronisch kranken Menschen bedarf neuer Versorgungsmodelle und neuer Ansätze.
Die Ausbildungsgänge der Pflege und anderer Gesundheitsberufe haben sich stark gewandelt. Die Rollen der Gesundheitsberufe wurden damit auch verändert. Sowohl in der Charta der Gesundheitsberufe als auch in der Plattform Interprofessionalität ist diese Bewegung festzustellen und wird laufend diskutiert. Aus den oben dargelegten Gründen begrüsst physioswiss die vorgeschlagenen Änderungen im KVG klar.