Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
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fachmänner eigenständig durchgeführt. Diese erwähnten Leistungen respektive pflegerischen Interventionen sind Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Pflegeprozesses. Der Pflegeprozess stellt das Kerngeschäft der Pflege dar und umfasst das pflegerische Assessment, Pflegediagnosen, Ergebnisplanung und -erreichung, die Durchführung von Pflegeinterventionen/pflegerischen Leistungen und (Re-)Evaluationen basierend auf dazugehörenden wissenschaftlich fundierten, klinischen Entscheidungsfindungsprozessen. Diplomierte Pflegefachpersonen sind in diesen Kompetenzen ausgebildet.
Es ist nicht mehr zeitgemäss, dass der Pflegeberuf als sogenannter „Hilfsberuf“ klassifiziert ist. Denn genau von diesem Berufsstand wird in den unterschiedlichsten Settings, insbesondere in der Spitex und der Langzeitpflege, besonders viel Eigenverantwortung erwartet. Dem Umstand, dass die Pflege eine eigenständige Profession ist, - die bereits heute pflegerische Leistungen erbringt und dafür die volle Verantwortung übernimmt, - wird durch die Gesetzesrevision im Rahmen der Finanzierung Rechnung getragen.
Durch die klare Regelung der eigenverantwortlichen Anordnung von Pflegeleistungen im Bereich Grundpflege, Abklärung, Beratung und Koordination, stärkt die Initiative die Stellung der Pflege und trägt wesentlich zur Aufwertung dieser bei.
Zusätzliche Anliegen Bereiche des Pflegeberufs
Der Pflegeberuf bestand bis anhin und wird auch zukünftig aus zwei Verantwortungsbereichen (oder Verantwortungsschwerpunkten) bestehen, nämlich:
1. Aus ärztlich verordneten Leistungen, die (aufgrund rechtlich klarer Kriterien) von Ärztinnen und Ärzten an Pflegefachpersonen delegiert werden und die in der Terminologie der Krankenpflege-Leistungsverordnung als „Untersuchungen und Behandlungen“ bezeichnet sind. Diese Leistungen bedürfen einer ärztlichen Diagnose (sei es im somatischen wie im psychiatrischen Bereich).
2. Aus dem eigenverantwortlichen Bereich der Pflege im eigentlichen Sinn.
Der eigenverantwortliche Bereich der Pflege beinhaltet reine Pflegeleistungen, die keiner ärztlichen Diagnose, sondern einer pflegerischen Diagnose bedürfen. Sie werden auf pflegerische Anordnung hin durchgeführt und durch den Pflegeprozess definiert. Der Pflegeprozess stellt das Kerngeschäft der Pflege dar und umfasst das pflegerische Assessment, Pflegediagnosen, Ergebnisplanung und -erreichung, die Durchführung von Pflegeinterventionen/pflegerischen Leistungen und Evaluationen.
Mengenausweitung
Die Problematik der Mengenausweitung ist ein Problem unserer Zeit: Die Bevölkerung wird älter und trägt somit ein höheres Risiko, chronische oder Mehrfacherkrankungen zu entwickeln. Diese Entwicklung betrifft sowohl die Pflegefachpersonen wie auch die ärztlichen und andere Fachpersonen im Gesundheitswesen. Durch diese Entwicklung allein sind erhöhte Pflegebedarfe anzunehmen und falls dies eintrifft ist es umso wichtiger,
dass Pflegefachpersonen das Selbstmanagement der Patienten stärken. Zukünftig wird die Selbst- und Fremdpflege durch Angehörige eine wesentliche Rolle spielen. Um Selbstpflege und Krankheits- bzw. Symptommanagement zu ermöglichen, brauchen Patientinnen/Patienten und Angehörige pflegerische Anleitung sowie Patientenedukation bezüglich Gesundheitsförderung sowie zur Erhöhung der Selbständigkeit. Mit die-
sen Leistungen tragen Pflegefachpersonen massgeblich zur Kosteneindämmung bei. Eine Mengenausweitung aufgrund der zukünftig expliziten Anerkennung der Teilautonomie der Pflegefachpersonen kann praktisch ausgeschlossen werden.
Abklärung, Beratung und Koordination
Pflegefachpersonen erbringen im Rahmen des Pflegeprozesses durch Abklärung, Beratung und Koordination auch bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychiatrischen Erkrankungen wertvolle Dienstleistungen, die den Betroffenen oft die notwendige Stabilität im Umgang mit Auswirkungen ihrer Erkrankung ermöglichen.
Pflegefachpersonen erkennen dank ihrem vertieften und breitgefächerten Fachwissen, in welchen Situationen weitere Fachpersonen oder ein Arzt/eine Ärztin beigezogen werden müssen. Damit leisten sie wichtigen Beitrag in der Koordination von Behandlungs-