Rapport sur les résultats
Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
leistungen sowie in der Früherkennung von Risiken/Komplikationen. Mit dem Fokus auf die Alltagsbewältigung fördern, verbessern und unterstützen Pflegefachpersonen die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Patienten und deren Angehörigen nachhaltig.
Damit tragen Pflegefachpersonen zur Kosteneindämmung bei.
Gesetzliche Definition Pflege
Bezüglich der schriftlichen Unterlagen gibt der VFP zu bedenken, dass der Begriff „Pflege“ nach wie vor gesetzlich nicht definiert wurde.
Gesetzliche Definition Pflegebedarf respektive (Bedarfs-)Abklärung
Der VFP gibt zu bedenken, dass zu den Begriffen „Pflegebedarf“ respektive „Be-
darfs(ab)klärung“ definitorisch (Er-)Klärungspotenzial besteht.
Gesetzliche Definition des eigenständigen Bereichs der Pflege
Der Expertenbericht des Schweizerischen Vereins für Pflegewissenschaft (VFP) bietet eine ausführliche Definition über den eigenständigen Verantwortungsbereich der Pflege sowie daraus generierte Empfehlungen für den Gesetzesentwurf (Müller-Staub et al., 2014).
Die folgenden Akademischen Fachgesellschaften (AFG) haben mitgewirkt und unterstützen die Stellungnahme des VFP vollumfänglich:
AFG Agogik in der Pflege (Co-Präsidentinnen: Franziska Bonay Merkle, MNS, Dr. Andrea Brenner)
AFG Akutpflege (Präsidentin: Dr. Alexandra Bernhart-Just, Vize-Präsidentin: Anna Ziegler, MNS)
AFG Ethik in der Pflege (Co-Präsidentinnen: Ursa Neuhaus, lic. Phil., Sabine Schär, lic. Phil.)
AFG Gerontologische Pflege (Präsidentin: Anja Ulrich, MNS)
AFG Kardiovaskuläre Pflege (Präsidentin: Nicole Zigan, MNS; Vize-Präsidentin: Corina Thomet, MScN)
AFG Onkologiepflege (Co-Präsidentinnen: Marika Bana, MScN; Prof. Dr. Manuela Eicher); PD Dr. Maya Shaha, Institut für Pflegewissenschaft der Universität Lausanne
Allgemeine Bemerkungen KLS
Die KLS unterstützt die Bestrebungen, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Betreuung von Patientinnen und Patienten auch künftig bedarfsgerecht und in hoher Qualität sichergestellt werden kann. Die von der SGK zur Diskussion gestellten Gesetzesänderungen zielen unseres Erachtens in die richtige Richtung.
Wir betrachten die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen überdies als relevanten Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, welche 2013 von Bund und Kantonen verabschiedet worden ist (z.B. im Bereich der integrierten Versorgung).
Die heute geltende Regelung mit der zwingenden Vorschrift, dass für jegliche pflegerische Verrichtung eine ärztliche Verordnung vorliegen muss, führt zu administrativen Doppelspurigkeiten und Leerläufen. Weit gravierender noch können diese administrativen Barrieren so weit führen, dass Patientinnen und Patienten keinen Zugang zu benötigten pflegerischen Leistungen erhalten. Dies liegt nicht im Interesse der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Wir erachten es deshalb als wichtig, dass die sog. eigenständige Pflege von der ärztlichen Kompetenz losgelöst wird. Damit soll der Gegensatz im Bereich der Pflege zwischen KVG und den kantonalen Gesundheitsgesetzen aufgehoben werden.
Hinzu kommt, dass mit den geplanten Änderungen im Spitalbereich eine Gesetzesanpassung an die herrschende Praxis erfolgt. Bereits heute ist im Spital nur bei der Delegation von diagnostischen und therapeutischen Massnahmen an das Pflegepersonal eine ärztliche Verordnung üblich.
Es ist uns ein Anliegen, im Zusammenhang mit den vorgesehenen aber auch künftigen Massnahmen auf einige Herausforderungen hinzuweisen.