Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Verantwortlichkeiten des BAG bzw. der Kantone im Falle einer VD

schweren Impfnebenwirkung präzisieren.

• Auskunftskompetenz der (ohne ärztliche Konsultation impfenden) SBK, SVBG

nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonen präzisieren.

Kostenfolgen, Finanzierung:

• Angaben zu Kostenfolgen und deren Auswirkungen sowie zu santésuisse

deren Finanzierung konkretisieren und ergänzen.

• Präzisieren: Der Bund und der Kanton, in dem die Impfung ZH

erfolgt ist, haben je die Hälfte der Kosten einer Entschädigung

oder Genugtuung zu tragen (Art. 68 EpG).

• Sicherstellen, dass das Kostenbeteiligungsverfahren für die TI

Kantone möglichst transparent abläuft. Beachten, dass diese

Massnahme paradoxerweise gerade diejenigen Kantone bestraft,

in denen viel geimpft wird. Die Möglichkeit eines (vermutlich

gerechteren) interkantonalen Fonds prüfen, bei dem die Beiträge

der Kantone auf ihrer Bevölkerungszahl basieren.

• Der Schaden sollte vom Hersteller übernommen werden. NIE

Weitere Empfehlungen:

• Gesetzeskonformes Verhalten seitens der Ärzteschaft sowohl bei NIE

der Impfaufklärung wie auch bei der Rückmeldung beobachteter

Erscheinung nach einer Impfung einfordern, bevor eine

"angemessene Unterstützung" gesprochen wird.

• Die Patientenorganisationen in die Umsetzung einbeziehen. EKIF, SGSH

• Da die Entschädigung und Genugtuung die Akzeptanz von KHM

impfkritischen Gruppen nicht wesentlich zu verbessern vermag,

diesem Handlungsbereich keine allzu grosse Bedeutung

beimessen (es könnte sogar kontraproduktiv wirken).

Interventionsachse 3: Ausbildung und Koordination

Handlungsbereich 3a: Ausbildung der Gesundheitsfachpersonen verbessern

Empfehlungen Stellungnehmende

Ausbildungsinhalte und Anforderungen:

• Lernzielkataloge, Weiterbildungsordnungen und mfe

Fortbildungsveranstaltungen so ausstatten, dass das Wissen

stufengerecht optimal vermittelt wird.

• Das Wissen über Impfungen im erweiterten Rahmen der curafutura, SGAS

übertragbaren Krankheiten vermitteln.

• Präzisieren, wo die angeblichen Defizite der Ausbildungen H+, senesuisse

liegen.

• Abschnitt „Handlungsbedarf“, Absatz 2, „Idealerweise sollten die SGSH, Swissnoso

erworbenen Kompetenzen…“: verbindlicher formulieren.