Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten
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• Beachten: Nach KVG ist eine Franchisenbefreiung nur für ELGK
Leistungen im Rahmen von kantonalen oder nationalen
Präventionsprogrammen möglich, die bestimmte
Voraussetzungen erfüllen und für die der Nachweis des Nutzens
und der Wirtschaftlichkeit vorliegt.
• Entschädigung der Impfberatung definieren, Anforderungen an santésuisse
Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
sicherstellen und höhere Prämien vermeiden.
• Für die angesprochene Franchisenbefreiung und Übernahme ZH
von bisher nicht gedeckten Impfungen durch die OKP fehlt eine
Einschätzung der Kosten.
• Sicherstellen, dass Impfungen im Rahmen von Impfkampagnen EBPI
absolut kostenlos sind (d. h. auch kein Selbstbehalt).
• Die Kosten für Impfungen, die im Rahmen der NSI vorgesehen curafutura, SGAS
sind, von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)
befreien.
• Kosten für Impfungen der Risikopersonen und deren EKIF, SGInf, SGP,
Kontaktpersonen (Cocooning) übernehmen. SGSH
Kostenfolgen, Finanzierung:
• Impfberatung, Impfstatuskontrolle sowie Impfen an Orten pharmaSuisse
ausserhalb der Arztpraxis oder der Klinik (d. h. überall dort, wo
die Finanzierung bislang nicht gesichert ist) anerkennen und
abgelten.
• Die vorgeschlagene Überprüfung der Einsparungen bei santésuisse, TI, VS
Behandlungskosten konkretisieren (und in jedem Fall vor einer
generellen Franchisenbefreiung durchführen).
• Bereits durchgeführte Kosten-Wirksamkeits-Analysen zum FR, GE
Thema Impfen zur Evaluation der gesellschaftlichen Kosten
beiziehen.
• Die Rechtsgrundlagen ändern, damit auch in der OKP bisher pharmaSuisse
nicht zugelassene Leistungserbringer impfen dürfen.
• Es fehlen konkrete Angaben zu den Kosten. santésuisse, ZH
• Ohne eine vorliegende Einschätzung der Kosten wird die ZH
Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit abgelehnt.
• Beteiligung der Versicherer erwähnen. NE
• Finanzierung der lmpfleistungen über eine gemeinschaftliche SG
Einrichtung regeln, damit Krankenversicherer wegen der
Möglichkeit des Kassenwechsels nicht befürchten müssen, vom
Nutzen der investierten lmpfleistungen nicht selber zu profitieren.
Weitere Empfehlungen:
• Den Schwerpunkt «Zugang im Setting» im ganzen Kapitel stärker Public Health
betonen. Schweiz
• Abschnitt «Handlungsbedarf»: Auf Überschneidungen mit dem ZH
Handlungsbereich 1b achten. Thema der Öffentlichkeitsarbeit
(Informationskampagnen) im Handlungsbereich 2a belassen.