Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Beachten: Nach KVG ist eine Franchisenbefreiung nur für ELGK

Leistungen im Rahmen von kantonalen oder nationalen

Präventionsprogrammen möglich, die bestimmte

Voraussetzungen erfüllen und für die der Nachweis des Nutzens

und der Wirtschaftlichkeit vorliegt.

• Entschädigung der Impfberatung definieren, Anforderungen an santésuisse

Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

sicherstellen und höhere Prämien vermeiden.

• Für die angesprochene Franchisenbefreiung und Übernahme ZH

von bisher nicht gedeckten Impfungen durch die OKP fehlt eine

Einschätzung der Kosten.

• Sicherstellen, dass Impfungen im Rahmen von Impfkampagnen EBPI

absolut kostenlos sind (d. h. auch kein Selbstbehalt).

• Die Kosten für Impfungen, die im Rahmen der NSI vorgesehen curafutura, SGAS

sind, von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)

befreien.

• Kosten für Impfungen der Risikopersonen und deren EKIF, SGInf, SGP,

Kontaktpersonen (Cocooning) übernehmen. SGSH

Kostenfolgen, Finanzierung:

• Impfberatung, Impfstatuskontrolle sowie Impfen an Orten pharmaSuisse

ausserhalb der Arztpraxis oder der Klinik (d. h. überall dort, wo

die Finanzierung bislang nicht gesichert ist) anerkennen und

abgelten.

• Die vorgeschlagene Überprüfung der Einsparungen bei santésuisse, TI, VS

Behandlungskosten konkretisieren (und in jedem Fall vor einer

generellen Franchisenbefreiung durchführen).

• Bereits durchgeführte Kosten-Wirksamkeits-Analysen zum FR, GE

Thema Impfen zur Evaluation der gesellschaftlichen Kosten

beiziehen.

• Die Rechtsgrundlagen ändern, damit auch in der OKP bisher pharmaSuisse

nicht zugelassene Leistungserbringer impfen dürfen.

• Es fehlen konkrete Angaben zu den Kosten. santésuisse, ZH

• Ohne eine vorliegende Einschätzung der Kosten wird die ZH

Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit abgelehnt.

• Beteiligung der Versicherer erwähnen. NE

• Finanzierung der lmpfleistungen über eine gemeinschaftliche SG

Einrichtung regeln, damit Krankenversicherer wegen der

Möglichkeit des Kassenwechsels nicht befürchten müssen, vom

Nutzen der investierten lmpfleistungen nicht selber zu profitieren.

Weitere Empfehlungen:

• Den Schwerpunkt «Zugang im Setting» im ganzen Kapitel stärker Public Health

betonen. Schweiz

• Abschnitt «Handlungsbedarf»: Auf Überschneidungen mit dem ZH

Handlungsbereich 1b achten. Thema der Öffentlichkeitsarbeit

(Informationskampagnen) im Handlungsbereich 2a belassen.