Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Spezifisches Ziel 2 ergänzen mit: «Während der FR, FKG/CSS, GE

Berufsausbildung und vor Beginn der klinischen Praktika».

• Spezifisches Ziel 2 ergänzen mit: „[…] Nachholimpfungen und SGGG

Titerbestimmungen (HBsAg) durchgeführt“ (entsprechende

Intervention ebenfalls anpassen).

• Spezifisches Ziel 2 ergänzen mit: „…Nachimpfungen SGInf

durchgeführt und auf den elektronischen Impfausweis

übertragen“.

• Abschnitt „Interventionen“, Absatz 3: Ausbildungsinstitutionen im SGSH, Swissnoso

Gesundheitsbereich sollen die Überprüfung des Impfstatus und

Nachholimpfungen nicht anbieten, sondern durchführen.

• Abschnitt „Interventionen“, Absatz 3: Zumindest der Impfstatus Swissnoso

sollte bei allen Mitarbeitenden im Gesundheitsberufen mit Beginn

der Ausbildung zwingend bekannt sein.

Sensibilisierung angehender Lehrpersonen:

• Studierende der Pädagogischen Hochschulen ggf. für die VSAS, ZH

Impfthematik sensibilisieren.

• Schulen und Schulleitungen für die Impfthematik sensibilisieren. ZH

• Lehrpersonen für die Impfthematik gewinnen, da sie für die EBPI, ZH

Akzeptanz von Impfungen bei Schulkindern und deren Eltern

eine wesentliche Rolle spielen und somit die Arbeit der

schulärztlichen Dienste erleichtern können.

Kostenfolgen, Finanzierung:

• Angaben zu Kostenfolgen und deren Auswirkungen sowie zu santésuisse, ZH

deren Finanzierung konkretisieren und ergänzen.

• Ergänzen: „…Fortbildung der Gesundheitsfachpersonen im FR, GE, JU

Impfbereich.“

• Beachten, dass Fortbildungen nicht in die Kompetenz der JU

Kantone, sondern in jene der Fachgesellschaften gehören; sie

sind für die meisten Gesundheitsberufe auch obligatorisch.

• Dass die Kosten der Fortbildung zu Lasten der Kantone gehen, BE

ist abzulehnen.

• Weitere Finanzierungsquellen ausfindig machen. FR, GE, NE, OW,

VS

• Die Kosten sind von Bund und Kantonen gemeinsam zu tragen. ZG

• Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligen lassen, da sie für die SG, TI

Sensibilisierung und Fortbildung ebenfalls verantwortlich sind.

• Allfällige Vergütungen in den jeweiligen Vergütungssystemen santésuisse

definieren, koordinieren und im Umfang beschränken.

Weitere Empfehlungen:

• Gesundheitsfachpersonen in einem separaten Handlungsbereich SGSH

unter der Interventionsachse 2 thematisieren, dabei sich nicht auf

die Ausbildung beschränken.

• Impfberatung nur zertifizierten Fachpersonen zulassen, die einen curafutura

Nachweis erbringen können, in Impffragen ausgebildet zu sein.