Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht
• Das Thema der Terminerinnerung im Handlungsbereich 1b ZH
belassen. Bedenken, dass es für die Ärzteschaft ggf. zu
aufwändig ist, eine aktive Erinnerungskultur aufrechtzuerhalten.
Impfbücher während der ärztlichen Konsultationen überprüfen,
die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten fördern.
• Die im Gesundheitswesen tätigen Personen in einem speziellen SGSH
Handlungsbereich behandeln.
• Umsetzungspartner ergänzen mit: KHM, allen medizinischen HEdS-FR, KHM,
Institutionen, Kantonsärztinnen und -ärzte, medizinischen SGInf, SGP, SGSH Fakultäten und deren Instituten für Hausarztmedizin, VBS,
nationalen Kohortenstudien von Immunsupprimierten wie SHCS,
STCS.
Handlungsbereich 2d: Verwendung von elektronischen Impfausweisen fördern, die das offizielle Expertensystem nutzen
Empfehlungen Stellungnehmende
Anforderungen (Technologie, Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit etc.):
• Vor einer breiten Propagierung des elektronischen ZH
Impfausweises in der Bevölkerung eine Lösung der technischen
Herausforderungen anstreben und die Ärzteschaft zur
Integration des elektronischen Impfausweises in ihren
Praxisalltag motivieren.
• Die Leistungserbringer sollen ihre Praxissoftware im FMH
elektronischen Impfausweis integrieren mit einer automatischen
Kompatibilität zum Impfausweis meineimfpungen.ch, um Daten
mit den Partnern ohne Mehrkosten auszutauschen.
• Einmalige, integrierte Eingabe der Daten auf Basis des pharmaSuisse,
Patientendossiers in die Software der Leistungserbringer FMH
ermöglichen, um die Verwendung des elektronischen
Impfausweises zu unterstützen.
• Sicherstellen, dass der elektronische Impfausweis leicht curafutura, SGAS
zugänglich und unentgeltlich ist und die verschiedenen Formate
nicht nur mit dem Expertensystem, sondern auch mit den
unterschiedlichen Softwaresystemen der einzelnen
Leistungserbringer kompatibel sind. Möglichkeit eines
schweizweit einheitlichen elektronischen Impfpasses in
Verknüpfung mit einer schweizweit einheitlichen Plattform zur
Erhebung und Bewirtschaftung der Daten prüfen.
• Den elektronischen Impfausweis kundenfreundlicher gestalten OW
und dafür sorgen, dass er nicht nur für den Kunden, sondern
auch für die Leistungserbringer klar ersichtliche Vorteile
aufweist.
• Sicherstellen, dass der elektronische Impfausweis einfach und SH, VS
gleichzeitig datensicher ist.
• Datenschutz mit Juristen und den Projektverantwortlichen des TI
Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier klären.