Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten
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• Abschnitt „Hintergrund“, letzter Satz: Erläutern, wieso die SGSH
Evaluation der Impfempfehlung auf Befragungen bei
Risikogruppen beruht. Hängt die Empfehlung, welche
Risikogruppen sich impfen lassen sollen, von der
Grippedurchimpfung dieser Risikogruppen ab?
• Die unterschiedlichen kantonalen, überkantonalen und santésuisse
nationalen Aktivitäten sind durch Bund und Kantone zu
koordinieren und gemeinsam zu planen.
• Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Erhebung spezifischer NIE
hinweisen. Auch mit dem neuen EpG sollte kein Druck auf die
Eltern auferlegt werden.
• Als Umsetzungspartner nicht namentlich das aktuell damit BS, EKIF, Public
beauftragte Institut aufführen, sondern eine allgemeine Health Schweiz, Bezeichnung wählen (analog für Stiftungen). VSAS
• Umsetzungspartner ergänzen mit VBS, Spitälern und anderen SGInf, SGP, SGSH
medizinischen Institutionen, reisemedizinischen Zentren,
Hochschulen und Institute für Hausarztmedizin, HIV-Infizierten
(SHCS) und Transplantationskandidaten (STCS).
Handlungsbereich 4b: Wirkungsanalysen durchführen und Massnahmen zur Impfförderung evaluieren
Empfehlungen Stellungnehmende
Gegenstand der Analysen und Evaluationen:
• Beachten, dass es nicht die Aufgabe von Bund und Kantonen ist, FR, GE, ZH
die Wirksamkeit jeder einzelnen Impfempfehlung zu beurteilen.
Evaluation der Impfempfehlung (Handlungsbedarf) und deren
Umsetzung (spezifische Ziele) nicht miteinander verwechseln.
Impfmassnahmen sollen auf wissenschaftlichen Daten beruhen
und ihre Zweckmässigkeit wiederum Gegenstand einer
wissenschaftlichen Prüfung sein.
• Abschnitt « Hintergrund »: 1. Satz revidieren, denn die FR, GE
Impfempfehlungen basieren bereits heute auf wissenschaftlicher
Evidenz. Die Erhebungen des BAG zielen auf die Evaluation der
Umsetzung oder der Wirkung dieser Empfehlungen, aber nicht
auf die Evaluation der Empfehlungen selber.
• Themen und der Häufigkeit der durchzuführenden Studien ZH
konkretisieren.
• Mögliche Themen für Wirkungsanalysen und VD
Massnahmenevaluation priorisieren, spezifische Ziele für die
einzelnen Untersuchungen festlegen.
• Abschnitt „Interventionen“, Absatz 2: Auch die erwünschten EKIF, SGSH
Wirkungen von Impfungen überwachen und analysieren im Sinne
einer Prüfung der Zielerreichung (z. B. Analyse von
Krankheitszahlen seit Einführung einer Impfung).