Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Abschnitt „Hintergrund“, letzter Satz: Erläutern, wieso die SGSH

Evaluation der Impfempfehlung auf Befragungen bei

Risikogruppen beruht. Hängt die Empfehlung, welche

Risikogruppen sich impfen lassen sollen, von der

Grippedurchimpfung dieser Risikogruppen ab?

• Die unterschiedlichen kantonalen, überkantonalen und santésuisse

nationalen Aktivitäten sind durch Bund und Kantone zu

koordinieren und gemeinsam zu planen.

• Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Erhebung spezifischer NIE

hinweisen. Auch mit dem neuen EpG sollte kein Druck auf die

Eltern auferlegt werden.

• Als Umsetzungspartner nicht namentlich das aktuell damit BS, EKIF, Public

beauftragte Institut aufführen, sondern eine allgemeine Health Schweiz, Bezeichnung wählen (analog für Stiftungen). VSAS

• Umsetzungspartner ergänzen mit VBS, Spitälern und anderen SGInf, SGP, SGSH

medizinischen Institutionen, reisemedizinischen Zentren,

Hochschulen und Institute für Hausarztmedizin, HIV-Infizierten

(SHCS) und Transplantationskandidaten (STCS).

Handlungsbereich 4b: Wirkungsanalysen durchführen und Massnahmen zur Impfförderung evaluieren

Empfehlungen Stellungnehmende

Gegenstand der Analysen und Evaluationen:

• Beachten, dass es nicht die Aufgabe von Bund und Kantonen ist, FR, GE, ZH

die Wirksamkeit jeder einzelnen Impfempfehlung zu beurteilen.

Evaluation der Impfempfehlung (Handlungsbedarf) und deren

Umsetzung (spezifische Ziele) nicht miteinander verwechseln.

Impfmassnahmen sollen auf wissenschaftlichen Daten beruhen

und ihre Zweckmässigkeit wiederum Gegenstand einer

wissenschaftlichen Prüfung sein.

• Abschnitt « Hintergrund »: 1. Satz revidieren, denn die FR, GE

Impfempfehlungen basieren bereits heute auf wissenschaftlicher

Evidenz. Die Erhebungen des BAG zielen auf die Evaluation der

Umsetzung oder der Wirkung dieser Empfehlungen, aber nicht

auf die Evaluation der Empfehlungen selber.

• Themen und der Häufigkeit der durchzuführenden Studien ZH

konkretisieren.

• Mögliche Themen für Wirkungsanalysen und VD

Massnahmenevaluation priorisieren, spezifische Ziele für die

einzelnen Untersuchungen festlegen.

• Abschnitt „Interventionen“, Absatz 2: Auch die erwünschten EKIF, SGSH

Wirkungen von Impfungen überwachen und analysieren im Sinne

einer Prüfung der Zielerreichung (z. B. Analyse von

Krankheitszahlen seit Einführung einer Impfung).