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Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 4 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Gleichstellungsgesetz vom 24. März 19952 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3, 110 Absatz 1 Buchstabe a, 122 und 173 Absatz 2 der Bundesverfassung3,

Gliederungstitel vor Artikel 13a

4a. Abschnitt: Lohnanalyse und Kontrolle

Art. 13a Pflicht zur Durchführung einer Lohnanalyse

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, führen alle vier Jahre eine betriebsinterne Lohnanalyse durch.

Art. 13b Methode der Lohnanalyse

1Die Lohnanalyse ist nach einer anerkannten Methode durchzuführen.

2Die zuständige Behörde veröffentlicht eine Liste der anerkannten Methoden.

3Der Bundesrat legt die Kriterien fest, die bei der Anerkennung einer Methode zu berücksichtigen sind. Er hört vorgängig die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände an.

SR ..........

1BBl 2016 …

2 SR 151.1

3 SR 101 2015–......