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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
A5 Erläuterungen zum Stufenkonzept
Kriterien für Einstufung Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten und im Hinblick auf mögliche Anpassungen der rechtlichen Grundlagen wurden drei Workshops mit unterschiedlicher Zusammensetzung (Vertretungen direkt betroffener Bundesämter, Experten, Vertretungen kantonaler Konferenzen) durchgeführt. Dabei wurden im Hinblick auf eine Priorisierung im wesentlichen drei Kriterien zur Beurteilung und Einstufung von invasiven gebietsfremden Arten identifiziert:
Schädlichkeit: Das Kriterium Schädlichkeit bezeichnet den zu erwartenden
Schaden an Mensch, Tier oder Umwelt, welcher eine Art verursachen kann. Dieser Schaden beinhaltet somit auch diejenigen Kosten, welche Einzelnen oder dem Gemeinwesen, z.B. durch Beeinträchtigung der menschlichen oder tierischen Gesundheit, durch Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten oder mit dem Verlust an natürlichen Lebensgrundlagen entstehen.
Aus- bzw. Verbreitung: Dieses Kriterium beschreibt zum einen die Verbreitung
einer Art, d.h. das aktuelle, räumliche Vorkommen einer Art. Zum andern wird die Ausbreitungsfähigkeit, d.h. die Migrationsdynamik einer Art beschrieben. Letztere ist abhängig von populationsökologischen Grössen wie z.B., der Reproduktionsart und –rate, dem Vorhandensein von Ausbreitungsvektoren bzw. –pfaden oder potenziell besiedelbaren Habitaten einer Art.
Bekämpfungsperspektive: Das Kriterium Bekämpfungsperspektive beinhaltet
die Verfügbarkeit und Wirkung der Bekämpfungsmethoden unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und die Umwelt, der Wiedereinwanderungs- bzw. Wiederausbringungsmöglichkeiten nach Durchführung dieser Massnahmen sowie allfällig erfolgte Standortveränderungen.
Unter Berücksichtigung der drei oben genannten Kriterien hat eine Priorisierung zu erfolgen mit entsprechender Zuordnung zu den in Abb. 1-3 aufgezeigten Handlungsoptionen. Dementsprechend lassen sich fünf unterschiedliche Stufen herleiten, welche bezüglich Massnahmenbedarf und Zielsetzung besser den gegebenen Verhältnissen gerecht werden (vgl. Tabelle 2 in Kap. 3.1). Diese Priorisierung erfordert ein dynamisches Entscheidungsmodell, das im Rahmen der Umsetzung der Strategie zu entwickeln ist (siehe Massnahme 1.4.1). Die differenzierte Einstufung von invasiven gebietsfremden Arten ist Voraussetzung dafür, dass artspezifische Präventions- bzw. Bekämpfungsmassnahmen definiert, priorisiert und – nach allfälliger Neubeurteilung der Lage – angepasst werden können.