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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 3-1.3 «Durchsetzen der Bekämpfungsmassnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten»
Beschreibung Die kantonalen Fachstellen setzen die Umsetzung der Massnahmen zur
Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten durch Grundeigentümer und -bewirtschafter bzw. im Unterlassungsfall durch die zuständige Behörde (vgl. Massnahme 3-1.2) durch.
Dieses koordinierte und konsequente Vorgehen aller beteiligten Akteure über einen definierten Zeitraum ist eine Voraussetzung für die Eindämmung ausbreitungsstarker invasiver gebietsfremder Arten. Bei erfolgreicher Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen können Folgekosten in bedeutend höherem Ausmasse (siehe Kapitel 1) vermieden werden.
Verantwortlich Betroffenen kantonale Fachstellen
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, betroffene kommunale Fachstellen, Grundeigentümer bzw. -bewirt-Akteure schafter
Umsetzung/ - Umsetzung der Handlungspflicht zur Eindämmung ausgewählter in-Instrumente vasiver gebietsfremder Arten (Massnahme 3-1.2)
Anpassungs- Anpassung der rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Stufenkonzepts bedarf und deren erforderlicher Bestimmungen.
Entscheidungs- - Festlegung der Überwachungsschwerpunkte bzgl. Handlungspflicht bedarf durch die kantonalen Fachstellen
- Festlegung der Umfangs der Überwachung der Handlungspflicht durch die kantonalen Fachstellen
Zusätzlicher - kein (-> Personalbedarf)
Finanzbedarf
Zusätzlicher - Kantone: pro Kanton klein bis mittel (je nach Kanton unterschied-
Personalbedarf lich)*
Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen
zur Überwachung der Bekämpfungsmassnahmen
- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1)
Meilensteine
Umsetzung geplant Ab Zeitpunkt der Umsetzung des Stufenkonzepts mittels Anpassung der bis Rechtsgrundlagen laufend.
* In der Regel sind die für invasive gebietsfremde Arten zuständige(n) kantonale(n) Fachstelle(n) nicht ausreichend dotiert. Es ist von einem zusätzlichen Personalbedarf auszugehen.