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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 43 Seiten
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5.2 Ziele der Breitensportförderung des Bundes
5.2.1 Sport für alle
Im Rahmen der Förderung von Sport und Bewegung orientiert sich der Bund am Grundsatz «Sport für alle». Möglichst alle Menschen sollen Sport- und Bewegungsangebote nutzen und davon profitieren können. Von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum Spitzensport mit internationaler Ausrichtung: Verfassungs- und Gesetzgeber anerkennen die vielfältigen positiven Effekte des Sports und messen der Sportförderung als Staatsaufgabe einen wachsenden Stellenwert bei.
Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in der Zielbestimmung des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung: Die Massnahmen des Bundes stehen im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Zugang zum Sport muss für die gesamte Bevölkerung gewährleistet bleiben.
5.2.2 Mehr Sport
Die Förderung von Angeboten mit dem Ziel von mehr sporttreibenden Menschen steht grundsätzlich gleichberechtigt neben der Förderung von Angeboten mit dem Ziel der Steigerung der gesundheitswirksamen Bewegung der Bevölkerung. Für den Bereich des Breitensports ist der Fokus auf ein Mehr an sportlicher Bewegung zu legen. Zentral ist jedoch vor allem, dass die unterschiedlichen Förderstrategien und -massnahmen koordiniert erfolgen. Nur so werden die öffentlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt.
Entwicklungspotential besteht sowohl bei den sportlich Inaktiven wie auch bei jenen Menschen, die sich noch nicht ausreichend bewegen: so vor allem bei Menschen aus bildungsfernen und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten. Mittels einfacher Strukturen und niederschwelliger Angebote ist der Zugang zu Sport und Bewegung sicherzustellen.
Dabei hat der Bund bei seinen Förderungsbestrebungen die gesellschaftlichen Entwicklungen im Auge zu behalten und die bestehenden Fördergefässe regelmässig zu evaluieren und daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Dies verlangt ein partnerschaftliches Vorgehen. Gemäss bewährter bundesstaatlicher Maxime engagiert sich der Bund ausschliesslich subsidiär.
5.3 Handlungsfelder
5.3.1 Kinder- und Jugendsport
Der Schwerpunkt der Sportförderung durch den Bund wird auch in Zukunft auf den Kindern und Jugendlichen liegen. Bereits heute wird mit den bestehenden Programmen und Massnahmen ein Grossteil dieser Anspruchsgruppe erreicht. Um mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten, müssen die Entwicklungen im Sport laufend verfolgt und die Programme an die neuen Trends angepasst werden.
Über die Familien sind mit geeigneten Angeboten Kleinkinder an altersadäquate Bewegungsformen heranzuführen. In Fällen, in denen Kinder familienextern betreut werden, sind die zuständigen Gemeinwesen in besonderem Masse gefordert, damit die notwendigen Grundlagen für spätere Bewegungs- und Sportaktivitäten gelegt werden.
Der Sport soll zunehmend auch als Plattform im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Gesundheitsförderung eingesetzt werden. Hierfür müssen flächendeckend niederschwellige Kontaktmöglichkeiten mit Bewegung und Sport geschaffen werden. Das bedarf neuer zielgruppenspezifischer und vielfältiger Sportangebote. Mit einer solchen Weiterentwicklung bleibt gewährleistet, dass auch künftig die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden.