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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten
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10.1.2 Schulgeld
Der Eintritt eines Nachwuchstalents in ein regionales oder nationales Leistungszentrum setzt ein funktionierendes System des interkantonalen und -kommunalen Schulgeldausgleichs voraus.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Kantone
− schaffen im Rahmen einer Revision der „Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit
spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte“ mehr Verbindlichkeit.
− streben den Beitritt aller Kantone zu diesem Konkordat an.
10.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone
10.2.1 Sportanlagen
Parallel zu den Sportanlagen des Bundes sind regionale, für den Leistungssport geeignete Sportanlagen wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung des Leistungssports.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Kantone und Gemeinden
− erarbeiten in Anlehnung an das Konzept des Bundes (NASAK) eigene Planungsinstru-
mente im Bereich des Sportanlagenbaus (KASAK, GESAK).
− unterstützen den Bau und Betrieb von Sportanlagen und deren bedarfsgerechte Nutzung
durch den Leistungssport mit geeigneten Massnahmen.
− stellen die Kompatibilität der Sportanlagen mit den internationalen Standards und den Be-
dürfnissen des Behinderten-Leistungssports sicher.
10.2.2 Regionale Leistungszentren
Regionale Leistungszentren mit professioneller Betreuung sind wichtige Elemente einer koordinierten Nachwuchsförderung.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Kantone und Gemeinden
− unterstützen den Aufbau und Betrieb von regionalen Leistungszentren nach Massgabe ih-
rer finanziellen Möglichkeiten.
− prüfen Modelle des überregionalen Lastenausgleichs bezüglich Bau und Betrieb von regi-
onalen und nationalen Leistungszentren.
10.2.3 Sportveranstaltungen
Die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen erfordert nicht nur für den Sport, sondern auch für die betroffenen Gemeinwesen erhöhte Koordinationsanstrengungen.