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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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8.3.4 Dopingbekämpfung: Er-

höhung Beitrag Antidoping Schweiz

Globalbudget

Subventionen 0.3 0.3 0.3 0.5 0.5 0.5 0.8 1.0 1.0 1.0 1.0 p.a.

Total Leistungssportkonzept

Globalbudget 2.0 3.5 5.3 6.5 6.5 7.5 8.0 8.5 9.0 10.0 10.5 p.a. Subventionen 1.5 4.0 6.3 6.5 7.5 8.0 9.3 9.5 10.5 10.5 10.5 p.a.

In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.

12.2 Erfolgsfaktoren der Umsetzung

12.2.1 Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern

Die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports setzt voraus, dass die beteiligten Partner des öffentlichen und privaten Rechts ihre Fördertätigkeit inhaltlich abstimmen und in flexiblen, aber verbindlichen Kooperationsnetzen umsetzen. Entsprechend föderalistischen Grundprinzipien sollen diese Verbundnetze nicht primär von Rechtsnormen, sondern vorab vom politischen Kooperationswillen der verschiedenen Partner getragen sein.

Im Hinblick auf die Vernetzung der politischen Akteure von Bund und Kantonen ist es zweckmässig, eine informelle Sportplattform zu schaffen, in welcher die für den Sport verantwortlichen Exekutivmitglieder von Bund und Kantonen nach Massgabe ihres Interesses zur Mitwirkung eingeladen sind. Ziel dieser Plattform ist es, Grundsatzfragen des schweizerischen Sports aus Exekutivsicht zu erörtern und Lösungsvorschläge zu Handen der zuständigen Organe von Bund und Kantonen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, die Aktivitäten der Sportplattform mit der politischen Agenda der der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu koordinieren und tragfähige Formen der Kooperation mit der EDK zu entwickeln.

Damit das Leistungssportkonzept des Bundes im Förderungsalltag Wirkung zeigt, muss dieses von den Kantonen und vom Sport getragen und um zusätzliche Massnahmen ergänzt werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die Kantone, Swiss Olympic und die Sportverbände je eigene Leistungssportkonzepte entwickeln oder bestehende Konzepte überarbeiten. Deren inhaltliche Abstimmung auf das Leistungssportkonzept des Bundes ist nicht nur sportpolitisch geboten, sondern Voraussetzung für einen wirksamen Mitteleinsatz auf allen Ebenen.

Wie auf Bundesebene würden diese Leistungssportkonzepte und deren Begleitmassnahmen von den jeweils zuständigen Instanzen der Kantone, Swiss Olympic und Sportverbände beschlossen. Unter diesen Voraussetzungen kann das Ziel einer kohärenten Förderung des schweizerischen Leistungssports erreicht werden. Dabei bezeichnen alle Partner eine verantwortliche Stelle für Fragen des Leistungssports. Mit dieser organisatorischen Massnahme wird