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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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eine koordinierte Umsetzung der zusätzlichen Fördermassnahmen erleichtert. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass das bestehende Förderregime nicht in das Projekt integriert wird, sondern im Rahmen der ordentlichen Zuständigkeiten und etablierten Prozesse der verschiedenen Institutionen umgesetzt wird.

12.2.2 Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation

Was die im Rahmen des Leistungssportkonzepts des Bundes beschlossenen Massnahmen betrifft, sollen diese auf der Grundlage einer Projektorganisation umgesetzt werden, in der alle wichtigen Akteure eingebunden sind. Die Leitung des Projekts obliegt einem Steuerungsausschuss. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Swiss Olympic (Vorsitz), des Bundes, der Kantone, Gemeinden und der Sportverbände zusammen. Aus heutiger Sicht erscheint es zweckmässig, das Projekt in vier Teilprojekte zu gliedern: Athletenumfeld, Trainerwesen, Infrastruktur, Forschung und Innovation.

Die Koordination dieser Teilprojekte obliegt sinnvollerweise einer Vertretungsperson jener Institution, die zum jeweiligen Teilprojekt den engsten Sachbezug aufweist. Entsprechend wäre die Koordination der Teilprojekte Athletenumfeld und Trainerwesen bei Swiss Olympic, jene der Teilprojekte Infrastruktur sowie Forschung und Innovation beim Bund (BASPO) anzusiedeln.

Leistungssport-Steuerungsausschuss

Swiss Olympic

Bund, Kantone, ASSA, …

Koordination übergreifende Massnahmen

Teilprojekt 1 Teilprojekt 2 Teilprojekt 3 Teilprojekt 4 Athleten Trainer Infrastruktur Forschung&Innovation

Bund/BASPO

Kantone/Städte

Swiss Olympic

Verbände

Weitere Akteure

Abbildung 1: Modell zur Steuerung des Leistungssports in der Schweiz

12.2.3 Evaluation der Leistungssportförderung

Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic unterstützt das BASPO verschiedene Aktivitäten des Dachverbands mit finanziellen Beiträgen. Die Erfüllung der in der Leistungsvereinbarung umschriebenen Ziele und Massnahmen wird auf der Grundlage eines regelmässigen Reportings überprüft. Um die Wirksamkeit der Fördermassnahmen im Leistungssport aus gesamtheitlicher Perspektive zu beurteilen, sind die relevanten Indikatoren im Leistungssport regelmässig in Zusammenarbeit mit dem Sportobservatorium zu messen.