Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten
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GE, VD und FR begrüssen die Förderung des Spitzensports sowohl in der Armee als auch im Zivilschutz und im Zivildienst. FR begrüsst auch Massnahmen für Trainer.
Für VD und LU ist bei den Sportanlässen (Ziffer 9.2.5 und 10.2.3) nicht klar, was das Organisationskonzept für Sportanlässe umfasst und mit wem dieses erarbeitet wird.
JU und VD würden begrüssen, wenn bei Ziffer 9.2.3 für Talent Cards das Wort "weiterverfolgen" mit "verbessern" ersetzt werden würde.
WRK ist der Auffassung, dass das BASPO und SOA eine Harmonisierung und Verbesserung des Systems Sport und Studium in den Kantonen initiieren und koordinieren müssen. ZH erachtet kantonsübergreifende Kriterien des Bundes für die Aufnahme in Sportschulen als erforderlich. Der Übergang vom Nachwuchs zur Elite müsse zudem besser gefördert werden. Die Altersgrenze bei Unterstützungsleistungen sei anzuheben. In Bezug auf die Koordination von Spitzensport und Schulausbildung sieht FR die Hauptproblematik in der Identifikation von Talenten und in der fehlenden Präzision bei der Definition eines Talents im Sport. SOA solle sich um dieses Thema kümmern. Auch SO ist der Meinung, dass SOA verpflichtet werden soll, in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern klare und schweizweit einheitliche Qualifikationskriterien für Sporttalente jeglichen Alters zu formulieren, die anschliessend als Grundlage für eine Beurteilung von Gesuchen um Schulgeldübernahmen herangezogen werden können. BE fordert hingegen eine einheitliche und schweizweite Definition des Begriffs Talent durch das BASPO. VD und FR erachten die Talent Card als problematisch, da ihr wahrer Wert nicht klar sei. Die Sportarten würden zudem ungleich behandelt. Das System dürfe nicht dauernd angepasst werden. Die Sportverbände müssten Talente seriös und langfristig festlegen und ihnen eine Karte mit einer jährlichen Gültigkeit erteilen.
VD führt aus, dass es oft schwierig sei, Schule bzw. Lehre und Leistungssport unter einen Hut zu bringen. Die Situation sei je nach Sportart und je nach Kanton sehr unterschiedlich. Ein Kantonswechsel sei in vielen Fällen problematisch. TI fordert, dass in Kapitel 8 neben Studium und Leistungssport auch der Bereich berufliche Grundbildung und Leistungssport ausgeleuchtet werden müsse (auch FR und VD). Viele Leistungssportler würden eine berufliche Grundbildung machen. VD und FR weisen darauf hin, dass in Ziffer 8.1.3 nicht nur die EHSM sondern auch Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit anderen Hochschulen erwähnt werden sollten. BE fordert zusätzliche Angebote für Fernstudien, damit Sportler an Hochschulen in etablierten Studienangeboten mithalten können.
Die EDK beurteilt die Massnahmenvorschläge bezüglich Verteilung der Lotteriegelder kritisch. Die Kantone seien in Bezug auf die Verwendung dieser Gelder autonom.
Für VD und EDK ist zentral, dass die Sporthilfe Schweiz einem Athleten die finanzielle Unterstützung nicht kürze, wenn dieser auch von einem Kanton unterstützt werde. BE ist der Auffassung, dass eine Rückerstattungspflicht von öffentlichen Förderungsgeldern zu prüfen sei, wenn Sportler später aus ihrem Sport einen wirtschaftlichen Erfolg ziehen.
VD und FR stellen sich betreffend beruflicher Vorsorge die Frage, ob nicht die regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Pflicht zu nehmen wären.
TG ist der Auffassung, dass das Leistungssportkonzept keine Gesamtschau zum Thema Forschung liefere. Es sei unklar, ob und in welcher Art und Weise die ETH Zürich und andere Universitäten in diesem Bereich Forschung betreiben und ob diese Forschung koordiniert werde. Nach BE dürfe die Forschungstätigkeit des BASPO nicht in Konkurrenz zu den Eidgenössischen Technischen Hochschulen treten. Eine Beschränkung auf angewandte Forschung im Spitzensport sei notwendig. Daneben soll das BASPO vor allem koordinieren. Nach VD und FR sollte das BASPO die an diversen Hochschulen vorhandenen Kompetenzen im Bereich Forschung und Innovation auflisten und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
VD weist auf die aktuellen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen ADCH und dem LAD hin. Als einziges akkreditiertes Labor für die Analyse von Dopingproben in der Schweiz müsse eine nationale Finanzierung des LAD in Betracht gezogen werden.