Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten

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Für die Kantone FR, VD und VS fehlt eine ausführliche Studie zum Infrastrukturbedarf der nationalen Verbände. Diese Schlussfolgerung ergebe sich, wenn man das Immobilienkonzept zusammen mit dem Leistungssportkonzept lese. Im Immobilienkonzept würden nur einzelne Verbände berücksichtigt. Man müsse den Bedarf an Sportanlagen aller Verbände klären und in einem ausführlichen Bericht darlegen. BE ist der Meinung, dass das Immobilienkonzept überarbeitet und den Kantonen nochmals unterbreitet werden soll.

Die EDK begrüsst die Einrichtung von Leistungszentren der Sportverbände in Magglingen und Tenero und die damit einhergehende Nutzung von Synergien. Eine solche Nutzung dürfe aber nicht zu Lasten der Ausbildung in Magglingen und des Jugendsportzentrums in Tenero gehen (auch SG). JU weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre, weitere Leistungszentren in der Nähe von Magglingen zu bauen, da man von der Infrastruktur in Magglingen profitieren könnte. TI und ZH begrüssen die etappenweise geplante Entwicklung des CST in Tenero. TI und BE betonenebenfalls, dass das CST seinen Fokus auf die Förderung des Breitensports behalten

müsse.

Für FR, VD, VS und WRK ist der Immobilienbedarf in Magglingen und Tenero grundsätzlich ausgewiesen. Es werden aber klare Abläufe gefordert, damit es an den Standorten nicht zu Problemen zwischen Breiten- und Leistungssport komme. Z.B. müssten in Tenero reservierte Infrastrukturen wirklich auch genutzt werden können. BE ist ebenfalls der Meinung, dass ein erster Ausbauschritt in Magglingen sowie der Ausbau von Tenero sinnvoll sei (auch EDK). Neubauten in Magglingen und Tenero in Phase 2 seien jedoch tendenziell abzulehnen, da es nicht primäre Aufgabe des Bundes sei, nationale Leistungszentren zu betreiben. Frei werdende Mittel aus nicht zu realisierenden Vorhaben der Phase 2 seien in Infrastrukturen für den Breitensport zu investieren. Nach der EDK sei bei neuen nationalen Leistungszentren strikte der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Für finanzkräftige Sportarten müssten keine Infrastrukturen erstellt werden (Eissportanlagen in Biel und Tenero). Zudem müsse aufgezeigt werden, welchen Einfluss der Bau von bundeseigenen Anlagen auf NASAK habe (auch GL). GE erachtet in Magglingen die neue Dreifachhalle, die Renovation der Halle End der Welt und den Ausbau der Übernachtungsmöglichkeiten als prioritär. Prioritäten in Tenero sind: Abschluss 4. Etappe und Renovation des Schwimmbades.

Zum Nationalen Schneesportzentrum (NSSZ):

FR ist strikt gegen ein NSSZ. Weder Konzept noch der Standort Lenzerheide sei überzeugend (auch VD, VS, GE, NE). Eine gemischte Nutzung eines NSSZ werde zudem nicht funktionieren (Elitesportler und Schullager). Die hohen Investitionen liessen sich nicht rechtfertigen, zumal der Skiverband eigentlich keine Infrastrukturprobleme habe (auch VD). Ausserdem werde zugunsten dieses Verbandes bereits eine Rollski-Anlage geplant (VD und VS). Für ein NSSZ sollen mehrere dezentrale Standorte vorgesehen werden (auch GE, VD, VS, BE). Bei nur einem NSSZ seien die Transportwege zu lang (auch GE, VD, VS, BE). Dies verursache hohe Kosten und sei nicht umweltverträglich. Zudem würde die aktuelle finanzielle Situation des Bundes gegen Bau und Betrieb eines NSSZ sprechen. Die Ersparnisse aus einem nicht realisierten NSSZ könnten für Infrastrukturen für bis anhin noch nicht berücksichtigte Verbände oder für die

Schneesportförderung eingesetzt werden (auch VD). VD würde insbesondere Infrastrukturen für Hallensportarten begrüssen.

NE führt aus, dass die Frage nach einem NSSZ stark von seinem Standort und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhänge. Der Kanton NE begrüsst die Förderung von Schneesportlagern und fordert den Bau von mindestens zwei Schneesportzentren, da die Transportkosten die Preise für Schneesportlager stark beeinflussen würden. Es wäre demnach sinnvoller die regionalen, bestehenden Schneesportzentren – ev. im Rahmen von NASAK – auszubauen.

WRK erachtet ein NSSZ, so wie vorgesehen, als nicht notwendig. Ein NSSZ müsse den Anforderungen des Spitzen- und vor allem auch des Breitensports gerecht werden. Gefordert werden drei NSSZ, die für alle Landesteile einfach zugänglich sind. Ein Standort müsse zwingend in der Westschweiz liegen. Als möglicher Standort würde nach wie vor Fiesch begrüsst (auch VS).

LU führt aus, dass ein NSSZ geografisch im Zentrum der Schweiz platziert werden müsste. Mit dem Rückzug der Bewerbung aus Engelberg werde die Realisierung eines NSSZ in Andermatt begrüsst (auch TI).