Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten
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Sporthilfe wünscht sich, dass diese Massnahme unabhängig von der Gesamtschau möglichst rasch umgesetzt wird. PluSport betont, dass die Installation eines solchen Ausschusses unter Einbezug des Behindertensports zu erfolgen habe. SHSV fordert in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung eines sportartenübergreifenden Segments Hochschulspitzensport.
CP weist darauf hin, dass für die Koordination zwischen Sport und Schule bzw. Sport und Ausbildung nach wie vor die Kantone bzw. die Arbeitgeber zuständig seien. Swiss-Ski unterstützt die Empfehlung des Bundes an die Kantone, bei Schulgeld aktiv und koordiniert vorzugehen.
PluSport weist darauf hin, dass Nachwuchsleistungssportler im Behindertensport grossmehrheitlich über 20 Jahre alt seien und so nicht von den J+S-Nachwuchsfördergeldern profitieren können. Hier gäbe es Anpassungsbedarf. Die Zugänglichkeit von Sportanlagen sei für Leistungssportler im Behindertensport die Voraussetzung für die Nutzung von Leistungszentren. Als Sofortmassnahme für den Behindertensport seien zusätzliche Verbandsbeiträge zur Deckung der Benützungsgebühren in bundesfremden Trainingsanlagen zu leisten. Weiter sollten Behindertensportler und Trainer mit Behinderung auch vom Ausbau der Sportförderung durch Armee, Grenzwachtkorps, Zivilschutz und Zivildienst profitieren können. SPV würde ein Zentrum für den Nachwuchsleistungssport unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Rollstuhlsports begrüssen. Im Leistungssportkonzept seien unter Integration (3.2.2.) auch Menschen mit Behinderungen zu erwähnen (auch Integration Handicap, PluSport). SGAS würde dem Behindertensport eine eigene Ziffer im Leistungssportkonzept widmen.
SGAS fordert, in Ziffer 7.2 die Unfallprävention und den Gesundheitsschutz mit einzubeziehen. Die bfu würde Unfälle, Überlastungsschäden und Langzeitfolgen im 4. Abschnitt des Leistungssportkonzepts erwähnen. Der Umgang mit Risiko, Unfällen, Sportverletzungen und Langzeit- / Überlastungsschäden sei zu thematisieren. Im Bereich Leistungssport / Trainer als Beruf sei zu prüfen, wie die Thematik der Arbeitssicherheit integriert werden könne. Damit solle einerseits die Sicherheit der Athleten und Trainer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erhöht und andererseits eine Vorbildwirkung im Breitensport erzielt werden.
ADCH ist der Meinung, dass auf Seite 14, Kapitel 3.1.3, die Ethikcharta mit konkreten und griffigen Massnahmen (und Sanktionen) ergänzt werden müsse. Insbesondere fehle ein Hinweis, wie Sportverbände mit Personen umzugehen haben, die wegen eines Dopingvergehens sanktioniert wurden. Dies müsste in den Leistungsvereinbarungen des Bundes mit SOA abgebildet werden. In Kapitel 5 müsste auch die unabhängige Stiftung Antidoping Schweiz thematisiert werden. Die Unabhängigkeit der Stiftung und deren Wichtigkeit für den sauberen und fairen Sport sei unter Verweis auf die Ethikcharta zu betonen. Die sukzessive Erhöhung der jährlichen Beiträge werde explizit begrüsst. Swimming stimmt der Erhöhung der Gelder für Antidoping zu. Diese Erhöhung solle in Korrelation und im Einklang mit den erhöhten Fördergeldern für den Leistungssport sein.
SSV ist der Auffassung, dass für die Unterstützung der Nationalen Leistungszentren der Verbände jährlich mindestens CHF 30 Mio. vorgesehen werden müssten. SRV fordert, im Rahmen von NASAK 5 auch Fragen zum Betrieb von Sportanlagen zu thematisieren. Swiss-Ski erachtet Massnahmen zum Ausbau der Nationalen Leistungszentren als unumgänglich. Die Finanzierung soll durch die ursprünglich für das NSSZ budgetierten Mittel erfolgen. Beim Ausbau seien dezentrale Leistungszentren zu priorisieren. Die diesbezüglich eingestellten Mittel seien aber ungenügend. Die empfohlenen Massnahmen für die Regionalen Leistungszentren werden ebenfalls unterstützt. Ein Lastenausgleich zwischen den Kantonen sei notwendig.
AeCS fordert zudem, dass die Athleten in Logistikfragen unterstützt werden.
4.3 Immobilienkonzept Kantone:
SG begrüsst die Weitsichtigkeit der Planung im Immobilien-Bereich. Verschiedene Kantone betonen, dass nur gebaut werden sollte, was für die Weiterentwicklung der Sportförderung zentral und notwendig sei (EDK, FR, GE, VD, VS). SZ erachtet die in den frühen Planjahren anstehenden Investitionen als angebracht. Die mittel- bis längerfristigen Projekte seien jedoch nochmals zu überarbeiten.