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Vernehmlassung 2015/66: Teilrevision der Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA, AVO-FINMA · 8 Seiten

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29 Ausserordentlicher Ertrag/Aufwand

30 Gewinn / Verlust vor Steuern (25 + 26 + 27 + 28 + 29)

31 Direkte Steuern

32 Gewinn / Verlust (30 + 31)

C. Anhang

Der Anhang muss neben den in den Artikeln 959c Absätze 1 und 2 sowie 961a OR aufgeführten Angaben noch folgende Erläuterungen enthalten, sofern diese nicht bereits aus der Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind:

a. Aufgliederung der übrigen Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen aus anteilgebundener Lebensversicherung;

b. Aufgliederung der Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber:

1. Versicherungsnehmer,

2. Agenten und Vermittler,

3. Versicherungsgesellschaften;

c. Aufgliederung der versicherungstechnischen Rückstellungen jeweils mit dem Bruttobetrag, dem Anteil Rückversicherer und dem Betrag für eigene Rechnung in folgende Positionen:

1. Prämienüberträge,

2. Rückstellungen für Versicherungsleistungen,

3. Schwankungsrückstellungen,

4. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen,

5. Deckungskapital,

6. Rückstellungen für vertragliche Überschussbeteiligungen,

7. Rückstellungen für Überschussfonds;

d. Aufgliederung der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber:

1. Versicherungsnehmer,

2. Agenten und Vermittler,

3. Versicherungsgesellschaften;

e. Darstellung des Eigenkapitalnachweises. Der Eigenkapitalnachweis zeigt für die Berichtsperiode tabellarisch für jede wesentliche Eigenkapitalkomponente den Anfangsbestand, den Endbestand und eine Überleitung vom Anfangszum Endbestand, wobei jede für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage wesentliche Bewegung separat aufzuzeigen ist.

f. Aufgliederung der Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Erfolgsrechnung in folgende Positionen:

1. Veränderung der Rückstellungen für Versicherungsleistungen,

2. Veränderung der Schwankungsrückstellungen,

3. Veränderung der übrigen versicherungstechnische Rückstellungen,