Vorlage
Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Bundesbeschluss Entwurf
Über die Finanzierung des Beitritts der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank
vom x. Dezember 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
in Ausführung des Übereinkommens zur Errichtung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank vom .. . .. . 2016,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom ………………
beschliesst:
Art. 1
1Für die Finanzierung des Beitritts der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank wird ein Gesamtkredit für das einzuzahlende Kapital und ein Verpflichtungskredit für das Garantiekapital im Umfang von insgesamt 735.51 Millionen Franken bewilligt.
2Der Gesamtkredit für das einzuzahlende Kapital von 144.96 Millionen Franken wird unterteilt in einen Verpflichtungskredit für das einzahlbare Kapital von 134.22 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit für Reserven für Wechselskursschwankungen von 10.74 Millionen Franken. Zulasten des Gesamtkredits können Verpflichtungen bis [31.12.2018] vorgenommen werden.
3Die DEZA, im Einvernehmen mit dem SECO, kann Verschiebungen vom Verpflichtungskredit für Reserven für Wechselkursschankungen an den Verpflichtungskredit für das einzuzahlende Kapital zur Abdeckung von Zusatzkosten aus Wechselkursschwankungen vornehmen.
4Der Verpflichtungskredit für das Garantiekapital beläuft sich auf 590.55 Millionen Franken. Er umfasst eine Reserve für Wechselkursschwankungen von 53.67 Millionen Franken.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 SR 101 2015–......