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Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 89 Seiten

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Anhang 3 (Art. 100 Abs. 4)

Berechnung der Höhe der Ersteinschusszahlung für ein Netting- Set

1 Die Ersteinschusszahlung für ein Netting-Set berechnet sich gemäss der Formel:

Netto-Ersteinschusszahlung = 0.4 * Brutto Ersteinschusszahlung + 0.6 * NGR * Brutto Ersteinschusszahlung

2 Dabei gilt als:

2.1 Netto- Ersteinschusszahlung der reduzierte Betrag der Ersteinschusszahlungen-Anforderungen für alle Derivatekontrakte mit einer Gegenpartei, die in einem Netting-Set inbegriffen sind;

2.2 NGR das Netto-Brutto-Verhältnis, berechnet als Quotient aus Netto-Wiederbeschaffungswert eines Netting-Sets mit einer Gegenpartei (Zähler des Quotienten) und dem Brutto-Wiederbeschaffungswert dieses Netting-Sets (Nenner des Quotienten);

2.3 Netto-Wiederbeschaffungswert eines Netting-Sets die Summe über die Marktwerte aller Geschäfte, wobei keine negativen Werte zugelassen sind;

2.4 Brutto-Wiederbeschaffungswert eines Netting-Sets die Summe über die Marktwerte aller Geschäfte gemäss Art. 109 FinfraG und Art. 96 FinfraV mit positiven Werten im Netting-Set.