Stellungnahmen

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 118Fedlex · Ergebnisbericht

C Stellungnahme zu weiteren nötigen Anpassungen in der Pflegefinanzierung Als Mitglied der IG Pflegefinanzierung unterstützt der Verband senesuisse die von dieser IG eingereichten Anträge zur tatsächlichen Verbesserung der Pflegefinanzierung.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Hauptproblematik in der schlichtweg vielerorts ungenügenden Ausfinanzierung der Pflegekosten liegt. Gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG ist es aus unserer Sicht schlichtweg unzulässig, die Restfinanzierung der Pflegekosten etwa auf Basis eines bloss finanzpolitischen Entscheids oder der Vorvorjahreszahlen festzulegen. Gemäss der offiziellen SOMED-Statistik erwirtschaften ca. 600 Heime einen berechtigten Gewinn von knapp 220 Millionen Franken, während ca. 950 Heime einen Verlust von insgesamt mehr als einer halben Milliarde erleiden; somit bestehen gesamt-schweizerisch ungedeckte Pflegekosten in Pflegeheimen von ca. 250 - 350 Millionen Franken. Eine Präzisierung von Art. 25a Abs. 5 KVG

ist dahingehend nötig, dass die Kantone für sämtliche auf ihrem Gebiet anfallenden ausgewiesenen Restkosten für Pflegeleistungen vollumfänglich aufkommen müssen. Mit

dieser Präzisierung würde auch der vom Preisüberwacher regelmässig reklamierte gesetzeswidrige Zustand hinfällig, dass ungedeckte Pflegekosten unter anderem Titel (auf die Hotellerie-/Betreuungskosten) auf die Patienten überwälzt werden müssen. Wir begrüssen diesbezüglich sehr, dass gemäss erläuterndem Bericht auf die Messung der Betreuungskosten verzichtet wird, was enormen Aufwand ohne einen Nutzen bewirkt hätte.

Auch für die im erläuternden Bericht erwähnte Akut- und Überganspflege sei nochmals mit Nachdruck eine Verbesserung verlangt. Sämtliche Patientenverbände und Leistungserbringer sind sich einig, dass die heutige Regelung eine Totgeburt ist. Die Dauer von 14 Tagen muss

deutlich erhöht werden und die Finanzierung auch für den Aufenthalt sichergestellt sein.

Nur so kann diese – gerade bei älteren Patienten äusserst sinnvolle – „Neuorientierungsphase“ nach einem Spitalaufenthalt das gesamte Umfeld berücksichtigen und eine sinnvolle Lösung für Aufenthalt und Pflege (mit dem Ziel der selbständigen Rückkehr nach Hause) ermöglichen.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen

senesuisse

Christian Streit

Geschäftsführer

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