Stellungnahmen

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten

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09.09.2015 b_2015-12-14 Beat Huwiler 14.12.2015

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Stellungnahme zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Möglichkeit, zur Anhörung „Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung“ Stellung nehmen zu können.

SW!SS REHA unterstützt die Stossrichtung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S), da sich die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 25a Absatz 5 KVG an den Bestimmungen der Ergänzungsleistungs-Gesetzgebung orientiert. Damit wird klar, welcher Kanton bei der ambulanten und stationären Pflege ausserhalb des Wohnkantons die Restfinanzierung der Pflegekosten übernehmen soll.

SW!SS REHA lehnt den Vorschlag der SGK-S ab, dass der Herkunftskanton die Höhe der Restkostenfinanzierung festlegen soll. Die Einhaltung der Vorgaben im KVG, namentlich der maximal zulässigen Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner gemäss Artikel 25a Absatz 5 KVG wird damit in Frage gestellt. Es besteht die Gefahr, dass ungedeckte Pflegerestkosten bestehen, womit sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die freie Wahl des Leistungserbringers beschnitten werden.

SW!SS REHA empfiehlt, dass die Regeln des Standortkantons für die Pflegefinanzierung,

sprich für die Höhe des Beitrags der versicherten Person und für die Höhe der Pflegerestkosten zur Anwendung gelangen. Allenfalls könnte in einer Übergangsbestimmung präzisiert werden, ab wann die Regelung bei bereits laufendem Pflegeheimaufenthalt greifen soll.

Die parlamentarische Initiative spricht wichtige, wenn auch bei weitem nicht alle Probleme an, die sich aus der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung ergeben haben. Ein Teil der Gründe für die Probleme liegt im Gesetz selbst, ein anderer Teil in der kantonal unterschiedlichen Umsetzung.

Deshalb regt SW!SS REHA eine Gesamtrevision der Pflegefinanzierung an, da bereits nach den vier Jahren seit der Einführung gravierende Mängel offensichtlich sind. SW!SS REHA unterstützt auch weitere Vorstösse der eidgenössischen Räte zur Pflegefinanzierung:

– 12.4099 Postulat Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei ausserkantona-

len Pflegeheimaufenthalten analog ELG SR Bruderer Wyss;

– 14.448 Parl. Iv. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege NR Humbel;