Stellungnahmen

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten

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Schweizerische Alzheimervereinigung

Andernfalls riskiert man, dass Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf nicht mehr überall aufgenommen werden oder die höheren Kosten selber bezahlen müssen.

Im Gegenzug sollte jedoch die Patientenbeteiligung auf 10 % des höchsten Pflegebeitrags beschränkt werden, da sonst die Erhöhung durch sie mitfinanziert werden muss.

zu 2.4.3 Die Abgrenzung von Pflege- und Betreuungskosten

Für die Schweizerische Alzheimervereinigung ist diese Abgrenzung zwischen Pflege- und Betreuungskosten einer der zentralen Punkte. Bei Menschen ohne Demenz kann diese Unterscheidung vielleicht noch klar gemacht werden: Pflegeleistungen sind diejenigen

Leistungen, die in Gesetz resp. Verordnung präzise definiert sind und an welche die OKP Leistungen erbringen muss. Unter Betreuung, die nicht über die OKP finanziert werden muss, fallen z.B. Aktivierung, Spielnachmittage, Ausflüge etc. Bei Menschen mit Demenz sind Pflege und „Betreuung“ aber miteinander verbunden. Menschen mit Demenz brauchen beides, sie brauchen Pflege – insbesondere mit zunehmendem Krankheitsverlauf – sie brauchen vor allem aber auch Betreuung und Begleitung bei den täglichen Aktivitäten.

Schon in der ersten Diskussion um die Revision der Pflegefinanzierung war dies für die Schweizerische Alzheimervereinigung ein zentrales Thema. Es wurde damals bei der

Revision der KLV in Aussicht gestellt, dass in Bezug auf Definition und Umfang der

Pflegeleistungen eine Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird und dabei insbesondere geklärt werden soll, ob die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen, die (...) Pflege bei demenziellen Krankheiten benötigen, angemessen berücksichtigt werden und gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind. Heute, 7 Jahre später, sind wir noch nicht viel weiter.

Immerhin befasst sich heute die nationale Demenzstrategie in Projekt 4.1 mit der

Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Demenz. Dabei wird einerseits die Frage nach dem zeitlichen Mehraufwand bei den Pflegeleistungen für demenzkranken Menschen geprüft, andererseits versucht, die demenzspezifischen, krankheitsbedingten und eng mit der Pflegeleistung verbundenen Betreuungs- bzw. Überwachungsleistungen präziser zu

umschreiben. Auch die Koordinationsleistungen sollen besser definiert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in einem zweiten Schritt dann auch die notwendigen Anpassungen auf Gesetzes- resp. Verordnungsstufe vorgenommen werden, damit die für Menschen mit Demenz notwendigen Leistungen endlich vergütet werden.

Solange diese Unsicherheiten aber noch bestehen, wird weiterhin versucht werden, die fehlenden Beiträge der Versicherer auf die Patienten zu überwälzen. Nach unserer

Information bezahlt einzig der Kanton AG einen sog. Demenzzuschlag. Damit soll vermieden werden, dass die Kosten durch den Zusatzaufwand für spezialisierte Pflegeleistungen auf die Pensions- und Betreuungstaxen und somit auf die demenzkranken Patienten selber

überwälzt werden. Und solange die Kantone nicht einmal alle auf ihrem Gebiet anfallenden Restkosten übernehmen, werden die Patienten weiterhin „die Rechnung bezahlen müssen“.