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Vernehmlassung 2015/97: Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 3 Seiten

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Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Art. 15 Weiterführung der Steuererleichterung

1Das SECO prüft die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen für die Weiterführung der Steuererleichterung insbesondere auf der Grundlage des Jahresrapports.

2Soweit es für diese Prüfung notwendig ist, kann das SECO weitere Angaben und Dokumente, insbesondere eine Kopie der Arbeitsverträge, verlangen.

3Nach Ablauf der Hälfte der Dauer der Steuererleichterung informiert es schriftlich über deren Weiterführung oder deren Ende und setzt dem Unternehmen eine Frist zur Stellungnahme.

4Nach erfolgter Information kann das Unternehmen beim SECO innerhalb der nach Absatz 3 festgelegten Frist eine beschwerdefähige Verfügung des WBF verlangen.

Art. 16 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung:

Johann Schneider-Ammann