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Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 2 Seiten
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Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV)
Änderung vom ... Entwurf Vernehmlassung
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. Januar 20111 über die Unternehmens-Identifikationsnummer wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2
2 Das BFS oder eine von ihm bezeichnete UID-Stelle teilt der UID-Einheit die ihr zugewiesene UID mit und informiert sie über deren Bedeutung und die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten.
Gliederungstitel vor Art. 8a
2a. Abschnitt: Einheitliche internationale Identifikationsnummer
Art. 8a Aufbau der einheitlichen internationalen Identifikationsnummer
(Art. 2 Bst. d UIDG)
Die einheitlichen internationalen Identifikationsnummer (Legal Entity Identifyer, LEI) besteht aus 20 Zeichen und setzt sich wie folgt zusammen:
a. Zeichen 1–4: ein Präfix aus vier Zeichen, das jeder LEI-Ausgabestelle einheitlich zugewiesen wird;
b. Zeichen 5–6: zwei Reserveziffern;
c. Zeichen 7–18: eineindeutiger alphanumerischer Teil, vom BFS zugewiesen;
d. Zeichen 19–20: zwei Kontrollziffern.
Art. 8b Zuweisung und Meldung
(Art. 10a UIDG)
1 Das BFS weist der UID-Einheit den LEI auf Verlangen zu.
2 Es meldet diesen:
a. der UID-Einheit;
b. der Stiftung «Global Legal Entity Identifier System Foundation» (GLEIF).
Art. 8c Kosten
(Art. 10c Abs. 1 UIDG)
1 Die Kosten für die Zuweisung der LEI berechnet das BFS jährlich in Abhängigkeit des vom BFS zu bezahlenden Jahresbeitrags an die GLEIF, der Anzahl LEI-Zuweisungsgesuche und der Betriebskosten des Systems.
2 Die Summe der jährlich vom BFS erhobenen Einnahmen für die Zuweisung der LEI muss der Summe der jährlichen Beitragszahlung an die GLEIF und der Betriebskosten des Systems entsprechen.
Art. 9 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. d Ziff. 5
Zusatz- und Systemmerkmale des UID-Registers
(Art. Art. 6 Abs. 2 Bst. b und c und 10b UIDG)
1 Als Zusatzmerkmale werden im UID-Register geführt:
d. die folgenden Identifikationsnummern:
5. LEI.
SR ..........
1 SR 431.031 2016–......