Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Wenn entweder die zuständige Behörde oder die von dieser Behörde benannte Stelle, welche die Baumusterzulassung ausgestellt hat, hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte, einschließlich der Schweißnähte, die bei der Reparatur der durch die zerstörungsfreien Prüfungen festgestellten Mängel angebracht wurden, Bedenken hat, kann sie zusätzliche Prüfungen anordnen."

6.8.2.3.1 Im zweiten Spiegelstrich in der rechten Spalte "dem Unterscheidungszeichen" ändern in:

"dem für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr verwendeten

Unterscheidungszeichen".

Die Fußnote 9) erhält folgenden Wortlaut:

"9 Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr ver-

wendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."

6.8.2.4.1 Der viertletzte Unterabsatz in der linken Spalte erhält folgenden Wortlaut:

"Die Prüfung muss für jedes Abteil mit ei-

nem Druck durchgeführt werden, der min-

destens beträgt:

– das 1,3fache des höchsten Betriebs-

drucks oder

– das 1,3fache des statischen Drucks

des zu befördernden Stoffes, jedoch

nicht weniger als 1,3fache des stati-

schen Drucks von Wasser, für Tanks

mit Schwerkraftentleerung gemäß Ab-

satz 6.8.2.1.14 a) mindestens jedoch

20 kPa (0,2 bar)."

6.8.2.4.3 Der vorletzte Unterabsatz erhält folgenden Wortlaut:

"Bei Tanks mit Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen und einer Sicherheitseinrichtung gegen Auslaufen des Tankinhalts beim Umstürzen muss die Dichtheitsprüfung mit einem Druck durchgeführt werden, der mindestens dem statischen Druck des zu befördernden Stoffes mit der höchsten Dichte, dem statischen Druck von Wasser oder 20 kPa (0,2 bar) entspricht, je nachdem, welcher der drei Werte höher ist."

6.8.2.6.1 Folgenden ersten Satz einfügen:

"Baumusterzulassungen müssen gemäß Abschnitt 1.8.7 oder Unterabschnitt 6.8.2.3 ausgestellt werden."

ENTWURF

Der Satz "Die in der Spalte (3) genannten Vorschriften des Kapitels 6.8 sind in jedem Fall maßgebend." im Text vor der Tabelle erhält folgenden Wortlaut:

"Die Normen müssen in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.1.5 angewendet werden."