Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Kapitel 2.2

Abschnitt 2.2.1

2.2.1.1.5 In der Beschreibung der Unterklasse 1.6 im zweiten Satz "nur" ändern in:

"überwiegend".

2.2.1.1.6 Die Beschreibung der Verträglichkeitsgruppe "N" erhält folgenden Wortlaut:

"N Gegenstände, die überwiegend extrem unempfindliche Stoffe enthalten".

2.2.1.1.7.1 Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Jedoch gilt Folgendes:

a) Wasserfälle, die bei der HSL-Blitzknallsatz-Prüfung in Anhang 7 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien ein positives Prüfergebnis liefern, müssen ungeachtet der Ergebnisse der Prüfreihe 6 als 1.1G klassifiziert werden.

b) Da das Angebot an Feuerwerkskörpern sehr umfangreich ist und die Verfügbarkeit von Prüfeinrichtungen begrenzt sein kann, darf die Zuordnung zu Unterklassen auch gemäß dem Verfahren in Absatz 2.2.1.1.7.2 erfolgen."

2.2.1.1.7.5 In der Tabelle bei der Eintragung "Fontäne" in der Spalte "einschließlich: / Sy-

nonyme:" streichen:

"Wasserfall".

Bei der Eintragung "Fontäne" am Ende des Textes in der dritten Spalte folgende Bem. einfügen:

"Bem. Fontänen, die dazu bestimmt sind, eine senkrechte Kaskade oder einen Funkenvorhang zu erzeugen, gelten als Wasserfälle (siehe nachfolgende Zeile)."

Nach der Zeile für "Fontäne" folgende neue Zeile einfügen:

Typ einschließ- Begriffsbestim- Spezifikation Klassilich: / Syno- mung fizienym: rung Was- Kaskade, pyrotechnische enthält einen pyrotech- 1.1G serfall Schauer Fontäne, die dazu nischen Stoff, der un-

bestimmt ist, eine geachtet der Ergebnis-

senkrechte Kas- se der Prüfreihe 6 bei

ENTWURFkade oder einen der HSL-Blitzknallsatz-

Funkenvorhang Prüfung in Anhang 7

zu erzeugen des Handbuchs Prü-

fungen und Kriterien

ein positives Prüfer-

gebnis liefert (siehe

Absatz 2.2.1.1.7.1 a))

enthält einen pyrotech- 1.3G nischen Stoff, der bei