Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 71Fedlex · Vorlage

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Eine neue Verpackungsanweisung mit folgendem Wortlaut einfügen:

"

P 412 VERPACKUNGSANWEISUNG P 412

Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3527.

Folgende zusammengesetzte Verpackung sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:

(1) Außenverpackungen:

Fässer (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G),

Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),

Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1, 3H2).

(2) Innenverpackungen:

a) Das Aktivierungsmittel (organisches Peroxid) muss auf eine Menge von 125 ml für flüssige Stoffe und 500 g für feste Stoffe je Innenverpackung beschränkt sein.

b) Das Grundprodukt und das Aktivierungsmittel müssen in getrennten Innenverpackungen verpackt sein.

Die Komponenten dürfen in dieselbe Außenverpackung eingesetzt sein, vorausgesetzt, sie reagieren im Falle des Freiwerdens nicht gefährlich miteinander.

Die Verpackungen müssen den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II oder III in Übereinstimmung mit den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 4.1 entsprechen. "

P 502 Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 28 erhält folgenden Wortlaut:

"PP 28 Für die UN-Nummer 1873 müssen Verpackungsteile, die in direktem Kontakt mit der Perchlorsäure stehen, aus Glas oder Kunststoff hergestellt sein."

P 620 Im dritten Satz "Vorschriften für den Versand" ändern in:

"Vorschriften für die Beförderung".

P 650 In Absatz (1) "zwischen Wagen oder Containern" ändern in:

"zwischen Güterbeförderungseinheiten" (zweimal).

In Absatz (10) "Versandstück-Kennzeichnungen" ändern in:

"Versandstück-Kennzeichen".

In Absatz (14) "in einem Wagen oder Container" ändern in:

"in einer Güterbeförderungseinheit".

ENTWURF

In Absatz (14) "dieses/dieser" ändern in:

"diese".

In Absatz (14) "in demselben Wagen oder Container" ändern in:

"in derselben Güterbeförderungseinheit".